5. April: Tag der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Am 5. April 1992 trat in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Damit hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Kinderrechte zu achten, zu schützen und zu fördern. Trotzdem sich die Lebenssituation für Kinder seitdem verbessert hat, gibt es noch viel zu tun.

5. April: Tag der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Am 5. April 1992 trat in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Damit hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Kinderrechte zu achten, zu schützen und zu fördern. Trotzdem sich die Lebenssituation für Kinder seitdem verbessert hat, gibt es noch viel zu tun.

Was macht den 5. April 1992 zu einem besonderen Tag?

Bis heute ist der 5. April 1992 ein Datum, dessen Bedeutung vielen Menschen nicht bekannt ist. Doch für unsere Gesellschaft – insbesondere für Kinder und Jugendliche – ist dieser Tag von großer Wichtigkeit. 

Denn mit dem Ziel, dass Kinder in den Fokus des internationalen Rechtsschutzes rücken und als Menschen mit eigenen Rechten anerkannt werden, wurde am 20. November 1989 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Am 5. April 1992 wurde diese Vereinbarung in Deutschland ratifiziert. Das heißt, dass die UN-Kinderrechtskonvention seit diesem Tag in Deutschland geltendes Recht ist. Bis auf die USA gilt dies heute für alle UN-Mitgliedstaaten – insgesamt 196. 

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik am 5. April 1992 dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln und wird in Deutschland durch drei Fakultativprotokolle ergänzt. Diese beziehen sich auf die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie sowie auf die Möglichkeiten von Individualbeschwerden.

Wer überprüft die Umsetzung der Kinderrechte?

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention liegt in Deutschland bei der Bundesregierung. Aber auch Länder und Kommunen tragen entsprechend ihren Aufgaben eine wichtige Verantwortung. Überwacht wird dies von einem UN-Kinderrechteausschuss. Alle fünf Jahre müssen die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, einen Bericht abgeben. Darin werden Empfehlungen formuliert, wie die Staaten ihre Verpflichtung besser umsetzen können. Nichtregierungsorganisationen wie das Deutsche Kinderhilfswerk können das Berichtsverfahren beeinflussen und die Empfehlungen des Ausschusses für ihre politische Lobbyarbeit verwenden.

Das und vieles mehr wurde seit dem 5. April 1992 erreicht

Das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 war ein Meilenstein und hat seitdem dazu beigetragen, dass sich die Lebenssituation für Kinder in vielen Bereichen verbessert hat. Diese und viele weitere Fortschritte gibt es seitdem für Kinder und ihre Rechte in Deutschland:

    Kinder sind Träger*innen eigener Rechte

    Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) benennt Kinder bereits seit 1990 ausdrücklich als Träger*innen eigener Rechte. In § 1 Abs. 1 SGB VIII ist zum Beispiel das Recht jedes jungen Menschen auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ festgeschrieben. Dies bezieht sich sowohl auf Erziehung als elterliche Verantwortung als auch auf den Bereich der Jugendhilfe.

    Aktives Wahlrecht gesenkt

    Kinder und Jugendliche erhalten vermehrt Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen. 1996 führt Niedersachsen als erstes Bundesland das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene ein. Es folgen: Sachsen-Anhalt (1998), Schleswig-Holstein (1998), Mecklenburg-Vorpommern (1999), Nordrhein-Westfalen (1999), Bremen (2007), Brandenburg (2011), Hamburg (2013), Baden-Württemberg (2013), Thüringen (2015) und Berlin (2016).

    Auch das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich seit Jahren dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.

    Regelungen gegen Gewalt in der Erziehung verankert

    Seit 2001 gibt es eine gesetzliche Regelung zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB). Demnach haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperstrafen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen gegen Kinder sind somit unzulässig.

    Damit auch Kinder wissen, dass sie ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt haben, setzt das Deutsche Kinderhilfswerk sich dafür ein, die Kinderrechte bekannter zu machen. Wir informieren durch eine Vielzahl an Kinderrechte-Materialien sowie auf unserer Kinderwebseite kindersache.de.

    Bundeskinderschutzgesetz verabschiedet

    2012 tritt das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Es sieht die Stärkung der Beteiligungsrechte, Beschwerdemöglichkeiten und Beratungsangebote von Kindern ohne Kenntnis der Sorgeberechtigten vor.

    Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung erlassen

    Im Jahr 2013 wurde der Anspruch eines Kindes auf den Besuch einer Tageseinrichtung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (§ 24 SGB VIII) bundesweit geregelt (für das vollendete dritte Lebensjahr bereits seit 1996). Ziel ist es, das Aufwachsen für alle Kinder in Deutschland chancengerechter zu gestalten. 

    Das ist ein wichtiger Meilenstein der frühkindlichen Bildung, für den sich auch das Deutsche Kinderhilfswerk seit vielen Jahren einsetzt.

    Wissen zu Kinderrechten hat zugenommen

    Das Wissen über Kinderrechte hat in Deutschland zugenommen, ist jedoch weiterhin gering. Unter den Erwachsenen kennen sich im Jahr 2018 nur 12 Prozent der Befragten gut damit aus, 75 Prozent kennen Kinderrechte lediglich dem Namen nach, etwa 12 Prozent haben noch nichts davon gehört.

    In der Kinder- und Jugendumfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes aus dem Jahr 2024 geben 22 Prozent der jungen Menschen an, dass sie sich gut mit den Kinderrechten auskennen und auch einzelne nennen können. 67 Prozent kennen Kinderrechte nur dem Namen nach, 9 Prozent haben noch nichts davon gehört.

    Jugendschutzgesetz im Medienbereich angepasst

    Kinder und Jugendliche sollen sich auch in der digitalen Welt sicher bewegen können. Eine Anpassung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) im Jahr 2021 soll Kindern Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Medien (Filme, Computerspiele), aber auch vor der Konfrontation mit nicht altersgerechten Inhalten im Netz bieten. Insbesondere die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen soll geschützt werden.

    Medienschutz ist ein Kernthema des Deutsches Kinderhilfswerkes. Seit Jahren setzten wir uns dafür ein, dass Kinder beim Umgang mit Medien, insbesondere dem Internet, entsprechend beraten und begleitet werden.

     

     

    Gesetz gegen sexuelle Gewalt verschärft

    2025 tritt ein Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) in Kraft. Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung gestärkt werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, sollen ausgebaut werden. So sollen zum Beispiel Bundesbeauftragte sowie eine Aufarbeitungskommission regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und dem aktuellen Stand von Maßnahmen, Hilfsangeboten, Forschung und Aufarbeitung berichten, damit Handlungsschritte konkreter und zielgerichteter umgesetzt werden können.

Aber: Auch 30 Jahre nach der Ratifizierung gibt es dringende Handlungsbedarfe

Trotz vieler Fortschritte zu mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland: Es gibt auch nach über 30 Jahren viel zu tun, wenn es um die Rechte von Kindern geht. Insbesondere bei der Bekämpfung von Kinderarmut, dem Schutz vor Gewalt sowie in Fragen der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Hier werden die Kinderrechte auch nach über 30 Jahren seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Deutschland vielfach missachtet. 

Wir als Deutsches Kinderhilfswerk setzen uns seit über 50 Jahren dafür ein, dass Deutschland kindgerechter wird. Deshalb sprechen wir uns deutlich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz aus! Dies ist ein unverzichtbarer Baustein dafür, die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken, kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen sowie Familien zu stärken.

Mehr zu den kinderrechtlichen Forderungen des Deutschen Kinderhilfswerkes finden Sie hier! 

Sie wollen mehr zur UN-Kinderrechtskonvention erfahren?

Heute zählt die Kinderrechtskonvention zu den meistratifizierten Menschenrechtsverträgen. Weitere Hintergrundinformationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur UN-Kinderrechtskonvention.

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Infomaterial rund um die Kinderrechte

Der 5. April ist ein guter Anlass, um mit Kindern und Jugendlichen über die Bedeutung ihrer Rechte zu sprechen. Dafür haben wir eine Auswahl an Informationsmaterial und Praxismethoden zusammengestellt, die Sie hier herunterladen können. Alternativ können Sie unsere Materialien auch kostenfrei in unserem Shop bestellen.

    Die Kinderrechte

    Die Kinderrechte der Vereinten Nationen im Wortlaut: So umgeschrieben, dass Kinder sie verstehen können.

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    10 Ideen für Challenges rund um Kinderrechte

    Eine Sammlung von Kinderrechte-Challenges, wie zu Fuß zur Schule gehen, Müll sammeln oder gute Taten vollbringen.

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    Kinderrechte-Wimmelplakat für die Kita

    Das Kinderrechte-Wimmelplakat richtet sich an Kinder zwischen 2 und 5 Jahren sowie an ihre erwachsenen Bezugspersonen (Größe: A1, beidseitig).

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    Kinderrechte-Wimmelplakat für die Schule

    Das Wimmelbild richtet sich an Kinder von 5 bis 8 Jahren und ihre erwachsenen Bezugspersonen (Größe: A1, beidseitig).

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    Demokratiebildung mit den Jüngsten

    Ausgewählte Fallbeispiele zeigen, wie man demokratische Prinzipien im Alltag der Krippe leben kann.

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    Kinderrechte-Plakat

    Das Kinderrechte-Plakat bebildert und erklärt kindgerecht ausgewählte Kinderrechte (Größe A2). 

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