Bis heute ist der 5. April 1992 ein Datum, dessen Bedeutung vielen Menschen nicht bekannt ist. Doch für unsere Gesellschaft – insbesondere für Kinder und Jugendliche – ist dieser Tag von großer Wichtigkeit.
Denn mit dem Ziel, dass Kinder in den Fokus des internationalen Rechtsschutzes rücken und als Menschen mit eigenen Rechten anerkannt werden, wurde am 20. November 1989 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Am 5. April 1992 wurde diese Vereinbarung in Deutschland ratifiziert. Das heißt, dass die UN-Kinderrechtskonvention seit diesem Tag in Deutschland geltendes Recht ist. Bis auf die USA gilt dies heute für alle UN-Mitgliedstaaten – insgesamt 196.
Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik am 5. April 1992 dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln und wird in Deutschland durch drei Fakultativprotokolle ergänzt. Diese beziehen sich auf die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie sowie auf die Möglichkeiten von Individualbeschwerden.
Wer überprüft die Umsetzung der Kinderrechte?
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention liegt in Deutschland bei der Bundesregierung. Aber auch Länder und Kommunen tragen entsprechend ihren Aufgaben eine wichtige Verantwortung. Überwacht wird dies von einem UN-Kinderrechteausschuss. Alle fünf Jahre müssen die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, einen Bericht abgeben. Darin werden Empfehlungen formuliert, wie die Staaten ihre Verpflichtung besser umsetzen können. Nichtregierungsorganisationen wie das Deutsche Kinderhilfswerk können das Berichtsverfahren beeinflussen und die Empfehlungen des Ausschusses für ihre politische Lobbyarbeit verwenden.