1992 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Doch noch immer sind die Kinderrechte nicht in der Verfassung der Bundesrepublik verankert. Das muss sich ändern! Streiten Sie mit uns für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz!
Alle Kinder haben besondere Rechte. Deutschland hat diese Rechte mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 anerkannt. Trotzdem spielen die Interessen von Kindern in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch immer eine Nebenrolle. Stünden Kinderrechte im Grundgesetz, würden sie konsequenter umgesetzt und der Staat könnte besser in die Pflicht genommen werden, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich im Aktionsbündnis Kinderrechte dafür ein, dass die Kinderrechte endlich in die Verfassung aufgenommen werden.
Das Grundgesetz steht über allen anderen Rechtsnormen. Die Kinderrechte werden dort bislang nicht konkret benannt. Zwar finden Kinder in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes Erwähnung, sie werden darin aber lediglich als Regelungsgegenstand und nicht als eigenständige Rechtsträger*innen behandelt.
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Artikel 6 Absatz 2 GG
Dazu kommt, dass die UN-Kinderrechtskonvention als völkerrechtlicher Vertrag unter dem Grundgesetz steht.
Kinder können – anders als alle anderen Grundrechtsträger*innen – ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern. Sie können sich weder auf eine Interessensvertretung noch auf ein Verbandsklagerecht wie in Umweltbelangen stützen. Eine zukunftsfähige Gesellschaft darf die Interessen der Kinder und Jugendlichen aber nicht außer Acht lassen. Kinder sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Das sollte sich auch im Grundgesetz niederschlagen.
Sie brauchen noch mehr gute Argumente, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören? Unsere Argumentationshilfe und der Argumentationsleitfaden geben Antworten auf die wichtigsten Fragen!
Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Koalitionsvertrag 2021 zum Ziel gesetzt. Dabei möchte sie sich maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) orientieren.
Gemeinsam mit vielen Partnerorganisationen setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, dass der neue Formulierungsvorschlag dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.
Bereits der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2018 sah erstmalig die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor. 2021 brachte die damalige Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Der Entwurf sah folgende Ergänzung des Artikel 6 GG vor:
„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßte zwar, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag geeinigt hatte. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sowie einer Vielzahl anderer politischer und zivilgesellschaftlicher Akteur*innen war der Vorschlag allerdings unzureichend. Die Kritik am Gesetzesentwurf betraf beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung , die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückblieben.
Am 8. Juni 2021 scheiterte die von der Großen Koalition vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für diese Legislaturperiode. Die abschließende Verhandlungsrunde mit Vertretenden der Bundestagsfraktionen zu den beschriebenen Formulierungen zum Kindeswohl und zum Recht des Kindes auf Beteiligung kam nicht auf die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.
Das Scheitern der Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz war ein starker Dämpfer für die Kinder, Jugendlichen und Familien. Dadurch wurde eine historische Chance verpasst, die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken.
Die aktuelle Bundesregierung hat sich 2021 im Koalitionsvertrag die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorgenommen. Der Entwurf muss zeitnah erfolgen, um genügend Zeit für das parlamentarische Verfahren und die Beteiligung der Zivilgesellschaft vor Ende der Legislaturperiode zu haben. Mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte setzen wir uns dafür ein, dass sich die Bundesregierung an ihre Versprechen hält. Unterstützen Sie uns dabei! Werden Sie laut für Kinderrechte!