Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

1992 hat Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Doch noch immer sind die Kinderrechte nicht in der Verfassung der Bundesrepublik verankert. Das muss sich ändern! Streiten Sie mit uns für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz! 

Den Staat in die Pflicht nehmen

Alle Kinder haben besondere Rechte. Deutschland hat diese Rechte mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 anerkannt. Trotzdem spielen die Interessen von Kindern in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung noch immer eine Nebenrolle. Stünden Kinderrechte im Grundgesetz, würden sie konsequenter umgesetzt und der Staat könnte besser in die Pflicht genommen werden, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen. Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich im Aktionsbündnis Kinderrechte dafür ein, dass die Kinderrechte endlich in die Verfassung aufgenommen werden. 

Grundgesetz sieht Kinder nicht als eigenständige Rechtsträger*innen

Das Grundgesetz steht über allen anderen Rechtsnormen. Die Kinderrechte werden dort bislang nicht konkret benannt. Zwar finden Kinder in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes Erwähnung, sie werden darin aber lediglich als Regelungsgegenstand und nicht als eigenständige Rechtsträger*innen behandelt.

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. 
Artikel 6 Absatz 2 GG 

Dazu kommt, dass die UN-Kinderrechtskonvention als völkerrechtlicher Vertrag unter dem Grundgesetz steht. 

Warum sollten Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden?

Kinder können – anders als alle anderen Grundrechtsträger*innen – ihre Rechte an vielen Stellen nicht selbst einfordern. Sie können sich weder auf eine Interessensvertretung noch auf ein Verbandsklagerecht wie in Umweltbelangen stützen. Eine zukunftsfähige Gesellschaft darf die Interessen der Kinder und Jugendlichen aber nicht außer Acht lassen. Kinder sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Das sollte sich auch im Grundgesetz niederschlagen.


Der Erklärfilm "Kinderrechte ins Grundgesetz" des Aktionsbündnisses Kinderrechte erklärt, warum es so wichtig ist, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Was bringen Kinderrechte im Grundgesetz den Kindern?

    Vorrang des Kindeswohls stärken

    Die Aufnahme der Kinderrechte als Grundrecht in das Grundgesetz würde stärker als bislang die Verantwortung von Staat und Eltern verdeutlichen, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Kindern am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Das gilt für Entscheidungen von Behörden – etwa bei der Planung von Wohnvierteln, beim Straßenbau oder der Ausgestaltung des Lehrplans – und ebenso für Entscheidungen der Eltern für eine bestimmte Schule oder Betreuungsform. Das Kindeswohl hat gem. Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention prinzipiell Vorrang.  

    Den Staat in die Pflicht nehmen

    Insgesamt würde der Staat ausdrücklich in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, die Klimakrise, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal. 

    Bessere Umsetzung in Justiz/Verwaltung

    Wenn die Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen werden, werden die kindlichen Interessen frühzeitig beachtet und Kinder stärker als bisher beteiligt. Auch bei gerichtlichen Entscheidungen in unteren Instanzen müssten sich Gerichte an den Grundrechten der Kinder orientieren und Kinder anhören – etwa in einem Bebauungsplanverfahren, wenn zum Beispiel Spielflächen gebaut werden sollen. Die Verankerung würde zu mehr Rechtssicherheit führen. Die Rechte der Kinder würden bereits in unteren Instanzen besser durchsetzbar – was eine deutliche Stärkung der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland wäre.

    Schutz der Kinder verbessern

    Trotz wichtiger Reformen in der Vergangenheit kommt es immer wieder zu Gefährdungen von Kindern durch Vernachlässigung oder Gewalt. Eine Verankerung des Kinderrechts auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung im Grundgesetz würde den Kinderschutz und das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung stärken. Das Wohlergehen der Kinder ist häufig schon lange in Gefahr, bevor es zu unmittelbarer Gewalt oder extremen Formen der Vernachlässigung kommt. Hier würde eine Grund-gesetzänderung Entscheidungsträger*innen wie zum Beispiel Mitarbeitende in Jugendämtern stärken, wenn sie die verschiedenen Interessen abwägen müssen. 

    Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Bisher sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards der UN-Kinderrechtskonvention. Damit Kinder- und Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird, muss sie im Grundgesetz Einzug finden. 

    Rechte und Pflichten der Eltern klären

    Eine Änderung des Grundgesetzes würde deutlich machen, dass die im Artikel 6 verankerten Befugnisse der Eltern gegenüber ihren Kindern vor allem das Recht der Kinder auf Erziehung und Pflege sichern sollen.  Eltern müssen bei der Ausübung ihres Rechtes mit abnehmender Bedürftigkeit und wachsender Einsichtsfähigkeit der Kinder deren Rechte berücksichtigen, sie als eigenständige Persönlichkeiten wahrnehmen und sie an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligen. 

    Signal für die gesamte Gesellschaft

    Dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind, entspricht noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik. 

    Schon die Diskussion um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen. Dies würde durch eine Grundgesetzänderung noch verstärkt. 

    Schritt von internationaler Bedeutung

    Die Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz hätte Signalwirkung. Zwar haben alle Staaten der Welt – mit Ausnahme der USA – die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Dennoch mangelt es international an gesetzlicher Umsetzung. Aber es gibt Bewegung: So haben beispielsweise Norwegen, Belgien, Irland, Spanien, Österreich und Südafrika ihre Verfassungen dahingehend geändert, dass sie nunmehr explizit auf die Rechte der Kinder nach der UN-Kinderrechtskonvention hinweisen bzw. ihre Grundprinzipien verankern. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union räumt ihnen in Artikel 24 diese Rechte ein.
     

Argumente für Kinderrechte im Grundgesetz

Sie brauchen noch mehr gute Argumente, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören? Unsere Argumentationshilfe und der Argumentationsleitfaden geben Antworten auf die wichtigsten Fragen!   

  • Argumentationshilfe

    Hier finden Sie gute Argumente für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz! 

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  • Argumentationsleitfaden

    Wie kann ich am besten für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz argumentieren? Unser Leitfaden gibt Antworten! 

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Das plant die Bundesregierung für die Kinderrechte

Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Koalitionsvertrag 2021 zum Ziel gesetzt. Dabei möchte sie sich maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention  (UN-KRK) orientieren.

Gemeinsam mit vielen Partnerorganisationen setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, dass der neue Formulierungsvorschlag dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Das Kindeswohl muss ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein, wenn auch nicht immer Vorrang haben. Darüber hinaus darf die Beteiligung von Kindern sich nicht auf das rechtliche Gehör beschränken, sondern muss als umfassendes Beteiligungsrecht formuliert werden.

Historische Chance verpasst: 2021 scheiterte die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Bereits der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2018 sah erstmalig die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vor. 2021 brachte die damalige Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz  ein. Der Entwurf sah folgende Ergänzung des Artikel 6 GG vor:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“ 

Breite Kritik am Gesetzesentwurf von Union und SPD 

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßte zwar, dass die Bundesregierung sich nach zähem Ringen auf einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag geeinigt hatte. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sowie einer Vielzahl anderer politischer und zivilgesellschaftlicher Akteur*innen war der Vorschlag allerdings unzureichend. Die Kritik am Gesetzesentwurf betraf beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung , die hinter der UN-Kinderrechtskonvention  und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückblieben. 

Am 8. Juni 2021 scheiterte die von der Großen Koalition vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für diese Legislaturperiode. Die abschließende Verhandlungsrunde mit Vertretenden der Bundestagsfraktionen zu den beschriebenen Formulierungen zum Kindeswohl und zum Recht des Kindes auf Beteiligung kam nicht auf die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. 

Das Scheitern der Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz war ein starker Dämpfer für die Kinder, Jugendlichen und Familien. Dadurch wurde eine historische Chance verpasst, die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken.

Die neue Chance nutzen

Die aktuelle Bundesregierung hat sich 2021 im Koalitionsvertrag die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vorgenommen. Der Entwurf muss zeitnah erfolgen, um genügend Zeit für das parlamentarische Verfahren und die Beteiligung der Zivilgesellschaft vor Ende der Legislaturperiode zu haben. Mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte setzen wir uns dafür ein, dass sich die Bundesregierung an ihre Versprechen hält. Unterstützen Sie uns dabei! Werden Sie laut für Kinderrechte! 
 

Weiterführende Informationen

    Gutachten Kinderrechte ins Grundgesetz

    Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten sprach sich 2017 für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz aus.

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    Kinderrechte in Europa

    Das Gutachten vergleicht, wie andere Mitgliedstaaten des Europarats zentrale Aspekte der Rechte des Kindes in ihre Verfassungen aufgenommen haben.

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    Sammelband Kinderrechte von der Kommune bis zur EU

    Der Sammelband "Kinderrechte: Von Kommune bis EU" zeigt die Bedeutung der Kinderrechte auf und skizziert die positiven Folgen ihrer Absicherung.

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    Stellungnahme zu Gesetzesentwurf

    Unsere Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte von 2021. 

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