Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag zur kindgerechteren Gestaltung von Gerichtsverfahren. So soll eine Koordinierungsstelle „Kindgerechte Justiz“ innerhalb des Justizministeriums eingerichtet und personell angemessen ausgestattet werden. Der Koordinierungsstelle soll die Aufgabe übertragen werden, den gegenwärtigen Stand der kindgerechten Justiz in Niedersachsen zu erheben und ein Konzept für eine weitere Stärkung zu erarbeiten. Zudem sollen etwaige bestehende gesetzgeberische Handlungsbedarfe sowie mögliche Systemlücken ermittelt werden. So sieht das Deutsche Kinderhilfswerk beispielsweise in Bezug auf die Institutionalisierung eines interdisziplinären Austauschs der in Verfahren involvierten Fachkräfte und die Verpflichtung zu regelmäßigen Fortbildungen nach aktuellen wissenschaftlichen Standards auch in Niedersachsen noch Nachholbedarf.
Der Antrag „Gerichtliche Verfahren kindgerecht gestalten – Einsetzung einer koordinierenden Stelle für kindgerechte Justiz in Niedersachsen“ wird heute, am Internationalen Tag der Kinderrechte, im Niedersächsischen Landtag in 1. Lesung beraten. Er greift Erkenntnisse und Forderungen eines Projektes zu minderjährigen Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren des Deutschen Kinderhilfswerks und des Deutschen Instituts für Menschenrechte auf. Es zeigt, dass es möglich und notwendig ist anhand kinderrechtlicher Kriterien den Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz zu messen und welche Daten es dazu zu erheben gilt.
„Gerichtliche Verfahren sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig sehr schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Deshalb müssen beispielsweise Mehrfachvernehmungen soweit wie möglich vermieden und das Schulungs- und Beratungsangebot für in Verfahren involvierte Fachkräfte im Hinblick auf die Ermittlung und Gewichtung des Kindeswohls umfassend ausgebaut werden. So sind Kinder zum Beispiel Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Wichtig ist zudem, dass der Zugang für alle Kinder zu einer Psychosozialen Prozessbegleitung zum Standard erhoben wird und von Amts wegen schnell und unbürokratisch erfolgt. Denn Kinder haben ein Recht darauf im Gerichtsverfahren von einer geschulten Person begleitet und unterstützt zu werden. Die Umsetzung einer Kindgerechten Justiz setzt insgesamt das Bereitstellen von finanziellen, personellen, zeitlichen, räumlichen und technischen Ressourcen durch Bund und Länder voraus. Daher sollte diese auch dringend bei der Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat berücksichtigt werden. Generell braucht es eine kindersensible Justiz, die Kindern Gehör schenkt. Dazu zählen auch altersgerechte, bedarfsgerechte, und verständliche Informationen über ihre Rolle und ihre Rechte in gerichtlichen Verfahren", sagt Anne Lütkes.
Weitere Informationen zum Thema „Kindgerechte Justiz“ unter https://www.dkhw.de/informieren/unsere-angebote/fuer-fachkraefte-aus-justiz-und-verwaltung/kindgerechte-justiz/
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.




