Kinderrechte stärken, Gewaltschutz verbessern: Das Deutsches Kinderhilfswerk nimmt Stellung zur aktuellen Familienrechtsreform

Allein 2025 gab es laut Statistischem Bundesamt 113.400 von Scheidung betroffene Kinder. Häufig sind bei diesen Verfahren Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen und die Gewalt hört nicht mit dem Scheidungsantrag auf. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat dazu zwei Stellungnahmen eingereicht.

Würfel zeigen Smilies

Allein 2025 gab es laut Statistischem Bundesamt 113.400 von Scheidung betroffene Kinder. Häufig sind bei diesen Verfahren Frauen und Kinder von häuslicher Gewalt betroffen und die Gewalt hört nicht mit dem Scheidungsantrag auf. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat dazu im Juli 2026 zwei Stellungnahmen zu den Referatsentwürfen zur Reform des Familienverfahrensrechts  und des Kindschaftsrechts  vom Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingereicht.

Als Kinderrechtsorganisation begrüßen wir die Entwürfe grundsätzlich, insbesondere in Hinblick auf die Konkretisierung des Kindeswohlbegriffs, die Stärkung der Rechte der Kinder und die Regelungen zur häuslichen Gewalt.

Nachbesserungsbedarf sehen wir insbesondere bei den starren Altersgrenzen bei Verfahrensrechten, der umfassenden Umsetzung der Istanbul-Konvention, der Qualifizierung von Fachkräften und der Ressourcenberechnung zur Umsetzung der Reform. 

Wollen Sie zudem erfahren, wie Kinder Gerichtsverfahren erleben, können Sie dies in der Fokusgruppendiskussion zum Thema “Wie Kinder familiengerichtliche Verfahren erleben”  nachlesen.

Weitere Informationen zum Themenbereich Kindgerechte Justiz beim Deutschen Kinderhilfswerk finden Sie hier.

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