Im Rahmen des Projekts „Kinderrechteläufe“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sammeln Schülerinnen und Schüler der Weidenhof-Grundschule in Potsdam morgen bei einem Kinderrechtelauf Spenden für Projekte und Anschaffungen, die das Wohlbefinden und die Freizeitgestaltung der Kinder fördern sollen. Geplant sind unter anderem neue Spiel- und Bewegungsmaterialien sowie Sitz- und Ruhezonen auf dem Schulhof. Da dieser Spendenzweck zur Umsetzung des Kinderrechts auf Spiel, Ruhe und Erholung (Artikel 31 UN-Kinderrechtskonvention) beiträgt, erhöht das Deutsche Kinderhilfswerk die erlaufene Spendensumme aus Eigenmitteln um maximal 5.000 Euro. Die Weidenhof-Grundschule in Potsdam ist seit 2017 Kinderrechteschule des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Bei einem Kinderrechtelauf können die Schülerinnen und Schüler den Lauf aktiv mitgestalten und sich beispielsweise bei der Auswahl des Spendenzwecks, der Organisation des Events oder der Suche nach Sponsorinnen und Sponsoren einbringen.
„Das Deutsche Kinderhilfswerk freut sich, den Kinderrechtelauf der Weidenhof-Grundschule in Potsdam, vor allem aber das Engagement der Schülerinnen und Schüler für Kinderrechte tatkräftig zu unterstützen. Mehrere Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen, dass wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte brauchen, die Kinder und Erwachsene erreicht. Kinderrechte sind leider nicht so selbstverständlich wie es nötig wäre, sie gehören deshalb ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit. Und natürlich hoffen wir auch, dass möglichst viele Spendengelder beim Kinderrechtelauf zusammenkommen – denn der Erfolg der Kinder kann Großes bewirken“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Schulen bei Kinderrechteläufen mit Informationen, praxisnahen Anregungen und Materialien zur Vorbereitung und Durchführung des Laufs. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche für ihre Rechte zu sensibilisieren und sie gleichzeitig darin zu bestärken, sich für deren Umsetzung einzusetzen. Die Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Die Konvention umfasst 41 konkrete Kinderrechte, die sich jeweils mindestens einer der drei grundlegenden Säulen – Beteiligung, Förderung und Schutz – zuordnen lassen. Ein Projekt hat dann einen klaren Kinderrechtebezug, wenn es mindestens eines dieser Rechte konkret stärkt, schützt oder seine Umsetzung aktiv unterstützt.
Das Projekt „Kinderrechteläufe“ ist Teil des Programms „Kinderrechte-Landschaften“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Ziel des Programms ist es, Kinderrechte im Bildungsweg von Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren durchgängig zu verankern sowie ihre Umsetzung im pädagogischen Alltag zu stärken und damit im Alltag der Kinder erlebbar zu machen. Das Programm „Kinderrechte-Landschaften“ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und von der Kultusministerkonferenz unterstützt.
Weitere Informationen zum Projekt „Kinderrechteläufe“ unter: https://www.dkhw.de/informieren/unsere-angebote/fuer-kitas-und-schulen/kinderrechtelaeufe/
Weitere Informationen zum Programm „Kinderrechte-Landschaften“ unter: https://www.kinderrechte.de/projekte/programm-kinderrechte-landschaften/
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.







