Kinderrechtelauf - ein Angebot für Schulen

Angelehnt an das Konzept klassischer Spendenläufe sammeln Schüler*innen beim Kinderrechtelauf Geld für einen selbst gewählten Spendenzweck. Trägt der Lauf zur Verwirklichung mindestens eines Kinderrechts bei, verdoppelt das Deutsche Kinderhilfswerk die Spendensumme. Jetzt bewerben und gemeinsam für Kinderrechte laufen!

"Wir laufen für Kinderrechte"

In der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sind Rechte festgeschrieben, die allen Kindern zustehen – doch nicht überall werden diese vollständig umgesetzt. Oft erkennen Kinder selbst, wo es Handlungsbedarf gibt. Wollen Sie Ihre Schüler*innen dabei unterstützen, sich für ihre eigenen und die Rechte anderer Kinder einzusetzen? Dann haben wir eine Idee für Sie: Veranstalten Sie einen Kinderrechtelauf an Ihrer Schule!

Angelehnt an das Konzept der Spendenläufe sammeln Schüler*innen bei einem Kinderrechtelauf Geld für einen selbstgewählten Spendenzweck. Das Besondere: Wenn dieser zur Umsetzung eines Kinderrechtes beiträgt, verdoppelt das Deutsche Kinderhilfswerk die Spendensumme auf bis zu 10.000 Euro! Der Zuschuss beträgt maximal 5.000 Euro.

Wie funktioniert ein Spendenlauf?

Die Kinder legen gemeinsam das Ziel des Spendenlaufs fest und entscheiden, wofür das gesammelte Geld eingesetzt werden soll. Anschließend suchen sie Sponsor*innen für ihren Lauf. Diese geben an, wie viel Geld sie pro Runde spenden möchten. Der Spendenlauf wird gemeinsam geplant und durchgeführt.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt teilnehmende Schulen mit umfassenden Informationen zur Vorbereitung und Durchführung des Laufes. Dazu gehören praxisnahe Tipps zur Beteiligung der Kinder sowie Vorlagen zur Gewinnung von Spender*innen und verschiedene Merch-Artikel. 

Was bedeutet "Kinderrechtebezug"?

Die Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention  festgeschrieben. Die Konvention umfasst 41 Kinderrechte, die sich jeweils mindestens einer der drei grundlegenden Säulen — Beteiligung, Förderung und Schutz — zuordnen lassen.  Ein Projekt hat dann einen klaren Kinderrechtebezug, wenn es mindestens eines dieser Rechte konkret stärkt, schützt oder seine Umsetzung aktiv unterstützt. 

So kann ein Kinderechtebezug aussehen:

  • Ausstattung des Schüler*innenparlaments mit Tablets, um Recherchen zu erleichtern und Arbeitsergebnisse übersichtlich zu dokumentieren und zu präsentieren (Recht auf Beteiligung und Recht auf Information, Art. 12 und 17 UN-KRK) 
  • Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten für den Schulhof oder Einrichtung eines Ruheraums (Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung, Art. 31 UN-KRK) 
  • Unterstützung einer Einrichtung für wohnungslose Jugendliche (Recht auf angemessene Lebensbedingungen, Art. 27 UN-KRK)  

Welche Projekte werden gefördert/ Wie können wir uns bewerben?

Gefördert werden sowohl schulinterne Vorhaben als auch Spenden an externe Organisationen, die sich für die Verwirklichung von Kinderrechten einsetzen. Auch Kombinationen mehrerer Spendenzwecke sind möglich, vorausgesetzt, jeder einzelne Zweck weist jeweils einen Kinderrechtebezug auf.   

Hat der Spendenzweck Kinderrechtebezugs und erfüllt auch die weiteren Förderrichtlinien , verdoppelt das Deutsche Kinderhilfswerk die erlaufene Spendensumme bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro (Zuschuss maximal 5.000 Euro). Sollten Sie Unsicherheiten oder Fragen bezüglich des Spendenzwecks haben, melden Sie sich gern beim  Team Kinderrechte-Landschaften.

Interessierte Schulen können sich über eine Interessensbekundung  bewerben. Für einen Überblick zur Aktion laden Sie sich auch gern unser Infoblatt  herunter.

Ablauf eines Kinderrechtelaufs

  1. Sie legen gemeinsam mit Ihren Schüler*innen einen Spendenzweck fest, der sich für ein Kinderrecht stark macht.
     
  2. Sie reichen mindestens vier Wochen vor dem Lauf Ihre Interessensbekundung  bei uns ein.
     
  3. Nachdem wir den Antrag geprüft haben, erhalten Sie bei einer Bewilligung alle notwendigen Unterlagen rund um die Förderung und ein Informationspaket, welches die Organisation erleichtert.
     
  4. Nun richten Sie mit uns eine Spendenwebseite ein und bewerben den Lauf.

  5. Der Lauf findet statt. Die Runden werden dabei mit einer Laufkarte gezählt.
     
  6. Nach dem Event haben die Spender*innen vier Wochen Zeit, das Geld über Ihre eingerichtete Spendenwebseite beim Deutschen Kinderhilfswerk einzuzahlen. Nach dieser Frist informiert Sie das Deutsche Kinderhilfswerk über die endgültige Spendensumme und überweist Ihnen den Betrag.
     
  7. Je nach Spendenzweck reichen Sie einen Zahlungsnachweis und/oder einen Sachbericht ein und machen mit uns öffentlichkeitswirksam auf das Ergebnis aufmerksam.

Infopaket und tolle Merchartikel für Ihren Spendenlauf

Nach der Bewilligung Ihres Spendenlaufs durch das Deutsche Kinderhilfswerk können Sie sich auf ein umfangreiches Informationspaket freuen, das Sie bei der Planung und Durchführung eines Kinderrechtelaufs unterstützt. Darin finden Sie Hinweise zur Vor- und Nachbereitung, Tipps zur aktiven Beteiligung von Kindern sowie verschiedene Vorlagen zum Ausdrucken oder Weiterleiten.

Außerdem können Sie nach der Bewilligung tolle Merchartikel für die teilnehmenden Kinder bestellen. Wir haben dafür Sets mit Laufkarten, Armbändern und Tattoo-Bögen sowie Turnbeutel für die Läuferinnen und Läufer zusammengestellt. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Banner zur Verfügung, das gut sichtbar auf Ihrem Sportplatz angebracht werden kann.

Während des gesamten Projekts stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie gern auch bei der Pressearbeit, um das Engagement Ihrer Schule für Kinderrechte öffentlich sichtbar zu machen.

Alle Infos zu den Kinderrechteläufen im Überblick

Infoblatt zu den Kinderrechteläufen

Alle Informationen zu den Kinderrechteläufen noch einmal für Sie zusammengefasst.

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Förderrichtlinien

Hier finden Sie das Wichtigste zu unseren Förderrichtlinien, um einen Kinderrechtelauf zu planen.

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Interessensbekundung

Mit Hilfe dieses Formulars können Sie Ihren Lauf und Ihr Kinderrechte-Projekt sowie den Spendenzweck vorstellen und sich bewerben.

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Diese Schulen sind schon dabei!

Teil des Programms "Kinderrechte-Landschaften"

Mit dem Programm “Kinderrechte-Landschaften ” wollen wir langfristig die Entwicklung von Kinderrechte-Bildungslandschaften fördern – kommunal und lebensweltbezogen. Dafür planen wir, verschiedene Kinderrechte-Einrichtungen an den Standorten unserer Kinderrechteschulen aufzubauen und zu fördern. Mithilfe dieser Netzwerke wollen wir die Kinderrechtebildung in unterschiedlichen Praxisfeldern entwickeln und damit Kinderrechte konkret erlebbar machen.