Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland: Kinderrechte auch im Justizsystem umsetzen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem direkt nach der Bundestagswahl. Zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Außerdem ist die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen noch immer nicht gerichtlicher Standard.

„Wir brauchen in Deutschland eine Stärkung der Kinderrechte auch im Justizsystem. Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder müssen ausreichend über den Ablauf des Verfahrens und ihre Rechte informiert werden. Nur so können sie sich eine Meinung bilden und effektiv am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Konsequenzen. Hierfür ist kindgerechtes Informationsmaterial zu erstellen und Kindern zugänglich zu machen. Weiter sind unabhängige, niedrigschwellige und kostenfreie Beratungsstellen und Rechtsvertretungen unerlässlich. Zu einer umfassenden Beteiligung gehört auch die Rückmeldung an die Kinder, wie ihre Meinung in die Entscheidung eingeflossen ist“, so Lütkes weiter.

„Es ist kritisch zu betrachten, dass das Wissen zu kindgerechter Justiz kein Gegenstand der juristischen Ausbildung sind. Die Grundsätze der UN-Kinderrechte, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und der Grundsatz der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes gebieten es daher, die Sicherung inhaltlicher Mindeststandards zu UN-Kinderrechten sowie kindgerechte Anhörungs- und Vernehmungsmethoden durch entsprechende notwendige Qualifikationen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Landesebene umfassend zu verankern“, so Anne Lütkes.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen  veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz , weitere Informationen unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/ .

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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