Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland: Demokratie stärken - jungen Menschen Wahlrecht geben!

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative zur flächendeckenden Absenkung des Wahlalters in Deutschland direkt nach der Bundestagswahl. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist eine Absenkung des Wahlalters von der Europaebene bis hin zur kommunalen Ebene ein notwendiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.

„Wir haben uns inzwischen so an unsere Demokratie gewöhnt, dass wir sie als Selbstverständlichkeit hinnehmen und an vielen Stellen nicht mehr so genau hinschauen, wie es um sie bestellt ist. Dabei fällt Demokratie nicht vom Himmel, sondern muss von jeder Generation neu gelernt werden. Es wird der heutigen jüngeren Generation über kurz oder lang die Aufgabe zufallen, unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und von außen zu verteidigen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen entsprechend vorzubereiten, sie in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können. Dazu gehört auch eine Absenkung des Wahlalters, durch die auch Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess einzuspeisen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht profitiert. Die Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit ist antiquiert und sollte der Vergangenheit angehören“, so Lütkes weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil Beteiligung von früh an sowie gute politische Bildung Voraussetzungen sind zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen  veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Absenkung des Wahlalters findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/wahlalterabsenkung , weitere Informationen sowie die Broschüre „Absenkung des Wahlalters“ unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/beteiligung/absenkung-des-wahlalters/ .

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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