Aktionsbündnis fordert: Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz!

Das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ plädiert im Vorfeld der Bundestagwahl noch einmal nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Mit einer solchen verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, dass Kinderrechte stärker als bisher zu einem Kompass für politisches Handeln werden. Langfristig wird damit eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land geschaffen. Kinder in Deutschland können so besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Gerade in Krisenzeiten wird deutlich, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen ansonsten nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft. Die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ weiß mit seiner Forderung eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter sich. In einer vor kurzem veröffentlichten repräsentativen Forsa-Umfrage für das Deutsche Kinderhilfswerk hatten 73 Prozent der Befragten die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung gesehen.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder haben Rechte – und die müssen endlich im Grundgesetz verankert werden. Wir rufen alle Parteien dazu auf, sich im Bundestagswahlkampf klar für die Aufnahme der Kinderrechte einzusetzen. Nur so stellen wir sicher, dass das Wohl von Kindern bei politischen Entscheidungen wirklich im Mittelpunkt steht und sie den Schutz und die Förderung bekommen, die sie brauchen.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb braucht es im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsorientierte Politik. Damit würde die Mitsprache von Kindern und Jugendlichen gewährleistet und ihre Anliegen in politischen Entscheidungen gehört. Investitionen in ihr Recht auf Schutz, Bildung und Gesundheit sind zugleich Investitionen in die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft."

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut und zu viele müssen Diskriminierung, Gewalt oder Vernachlässigung erleiden. Nach wie vor hängen die Bildungschancen eines Kindes und ein gesundes Aufwachsen zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um die Folgen sozialer Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten, zuhause und in den Bildungseinrichtungen, und zwar von Anfang an.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wurde im Jahre 2021 von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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