Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk

Mit der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk haben wir die Möglichkeit, noch dauerhafter und nachhaltiger auf ein kindgerechtes Deutschland hinzuarbeiten.

Stiftung Deutsches
Kinderhilfswerk

Mit der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk haben wir die Möglichkeit, noch dauerhafter und nachhaltiger auf ein kindgerechtes Deutschland hinzuarbeiten.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat 2015 aus dem Kapital eines Grundstücksverkaufs eine eigene Stiftung ins Leben gerufen. Der Grund dafür war einfach: So können wir noch nachhaltiger arbeiten. Das bedeutet, dass das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte und Initiativen dauerhafter fördern und die kinderrechtliche Struktur in Deutschland – mit ihren vielen verschiedenen Bausteinen – langfristiger ausbauen kann. Denn das Geld, das in die Stiftung fließt, bleibt erhalten und kann über einen langen Zeitraum wirken.

Übrigens: Die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk ist eine anerkannte rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen .

Wirken für die nächsten 100 Jahre

Mit der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk können wir noch nachhaltiger auf ein kinderfreundliches Deutschland hinarbeiten. Unsere Mission ist es, dass alle Kinder nach ihren individuellen Bedürfnissen aufwachsen, gerechte Chancen in ihrem Leben bekommen und ganz selbstverständlich unser aller Zusammenleben mitgestalten können. Die Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention – das Herzstück unserer Arbeit. Dafür arbeiten wir. Bis die Kinder von heute zu Erwachsenen von morgen werden. Und die Kinder von morgen zu Erwachsenen von übermorgen werden. Und darüber hinaus. 

So werden Sie zur Stifterin oder zum Stifter

In welcher Höhe Sie die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk auch unterstützen möchten, eins bleibt immer gleich: Ihr Geld wird für Kinder in Deutschland eingesetzt. Effizient und nachhaltig. Als Stifter*in unterstützen Sie Kinder und Jugendliche, sich zu selbstbestimmten Persönlichkeiten zu entwickeln. Sie helfen mit, dass wir Kindern und ihren Familien in Notsituationen substanzielle Hilfeleistungen bieten können und  fördern Bildung in ihren verschiedenen Facetten. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk unterstützen können:

Der Nachwelt etwas Wertvolles hinterlassen

“Danke, Anna!”: Mit einem Testament ist es Anna möglich, sich für die Menschen, Tiere oder Themen stark zu machen, die ihr am Herzen liegen, auch über ihr eigenes Leben hinaus. Ein berührender Kurzfilm über die Möglichkeit, der Nachwelt etwas Wertvolles zu hinterlassen.

Kontaktieren Sie uns!

Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich Ihre Unterstützungsmöglichkeiten.

Ihre Steuervorteile bei Zustiftungen

Nicht nur die Tatsache, über einen sehr langen Zeitraum helfen zu können, ist ein schöner Aspekt der Zustiftung. Es erwarten Sie auch ganz praktische steuerliche Vorteile:

  • Ihre Zustiftung können Sie in dem Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuerlich absetzen. Bei Ehepartnern, die ihr Vermögen gemeinsam veranlagen, verdoppelt sich der Betrag auf zwei Millionen Euro.
     
  • Vermachen Sie einen Teil aus einer Erbschaft der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk innerhalb von zwei Jahren, entfällt die Erbschaftssteuer rückwirkend. Denn als gemeinnütziges Organ ist die Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk von der Erbschaftssteuer befreit – genauso wie von der Schenkungs-, Körperschafts- und Gewerbesteuer. So kann Ihre Zustiftung uneingeschränkt für Kinder und die Kinderrechte eingesetzt werden.

Vorstand und Satzung der Stiftung

Der Vorstand der Stiftung setzt sich aus Mitgliedern des Vorstands des Deutschen Kinderhilfswerkes zusammen und besteht aus drei ehrenamtlich tätigen Personen. Er vertritt die Stiftung nach außen, ist verantwortlich für die Erfüllung des Stiftungszwecks und entscheidet über die Verwendung der Erträge des Grundstockvermögens. Die Vorstandsmitglieder sind per Satzung zur gewissenhaften und sparsamen Verwaltung der Stiftung verpflichtet.

 

    Haimo Liebich

    Der studierte Kultur- und Museumpädagoge ist seit Jahrzehnten kinderpolitisch aktiv, seit 2000 Vorstandsmitglied im Deutschen Kinderhilfswerk und seit 2015 Vorsitzender der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk. Darüber hinaus ist Haimo Liebich seit 1990 Stadtrat in München.

    Annemarie Lütkes, Vorstandsmitglied

    Annemarie Lütkes ist Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf, war fünf Jahre Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie in Schleswig-Holstein und ist seit 2006 Vorstandsmitglied im Verein Deutsches Kinderhilfswerk, seit 2013 Vizepräsidentin. 2015 wurde sie in den Vorstand der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk gewählt.

    Birgit Schmitz, Vorstandsmitglied

    Die freiberufliche Mediatorin und Rechts- und Projektberaterin ist seit 1998 Vorstandsmitglied im Verein Deutsches Kinderhilfswerk. Schwerpunkt ihres langjährigen ehrenamtlichen Engagements sind Kinder aus Familien, die von Armut betroffen sind. Sie wurde 2015 in den Vorstand der Stiftung Deutsches Kinderhilfswerk gewählt.

Warum bleibt das Geld in einer Stiftung erhalten?

Bei einer Stiftung werden ausschließlich die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens für den Stiftungszweck verwendet. Das Stiftungsvermögen selbst wird nicht angetastet. Spenden hingegen, die einem gemeinnützigem Verein zugutekommen, müssen per Gesetz innerhalb von zwei Jahren ausgegeben werden. Somit bietet die Stiftung eine der nachhaltigsten Möglichkeiten, einen gemeinnützigen Zweck langfristig zu verfolgen.