Frühkindliche kulturelle Bildung
Kultur als Kinderrecht

Kinder haben ein Recht auf kulturelle Bildung! So steht es in mehreren Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention, unter anderem in Artikel 31, der das Recht auf kulturelle Teilhabe festhält. Dieses Recht erfordert, dass alle Kinder unabhängig von Herkunft, Wohnort, sozialer Lage, Kultur- oder Kita-Angebot Zugang zu Kultur haben müssen – doch bislang wird Deutschland diesem Anspruch nicht gerecht. Für Kinder auf dem Land gibt es beispielsweise nur wenig kulturelle Angebote.
Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie früh mit Kunst, Kultur, Spiel und Medien in Kontakt kommen. Dafür braucht es eine verlässliche Grundlage. Deshalb macht sich das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen Partnerinnen und Partnern dafür stark, dass Kinderrechte auch mit Blick auf kulturelle Bildung und Teilhabe anerkannt und verwirklicht werden.


Positionspapier zu Recht auf Kultur
Als Gründungsmitglied des Netzwerkes für frühkindliche kulturelle Bildung setzten wir uns dafür ein, dass die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte rund um kulturelle Bildung mehr Aufmerksamkeit erhalten – und verankert werden können.
Mehr dazu können Sie in unserem Positionspapier lesen.
Weitere Informationen:
Gebt den Kindern das Kommando; Über die Macht von Kindern und ihren Rechten.
Artikel im Magazin von kulturmanagement.net
Podcast zu Kinderkultur
Wie werden kulturelle Kinderrechte Wirklichkeit? Über diese Frage tauscht sich Luise Meergans, Abteilungsleitung Kinderrechte und Bildung beim Deutschen Kinderhilfswerk, mit Mustafa Akça vom Rat für kulturelle Bildung in dessen Podcast aus. Hier gibt es ihr Statement zum Nachlesen. Den Pocast können Sie hier nachhören.