Zugang zum Regelschulsystem für geflüchtete Kinder verbessern

Ein Gruppe junger Kinder stimmt per Handzeichen ab.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert in einem Offenen Brief im Vorfeld der morgigen Bildungsministerkonferenz an die Bundesländer, den Zugang zum Regelschulsystem für geflüchtete Kinder zu verbessern. Die Kinderrechtsorganisation kritisiert, dass die bisher gültige EU-Aufnahmerichtlinie zum Bildungszugang vielfach nicht eingehalten und das Recht auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland dadurch nur sehr unzureichend umgesetzt wird.  „Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Bundesländer haben sich entsprechend Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung für alle Kinder verpflichtet. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie macht klare Vorgaben zu einem schnellen Bildungszugang für geflüchtete Kinder. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Beschulung gemeinsam mit allen in Deutschland lebenden Kindern in Regelschulen organisiert wird. Die isolierte Beschulung von Kindern in Unterkünften ist diskriminierend, schadet dem Spracherwerb, der psychischen Gesundheit und verstößt gegen Europarecht und die Kinderrechte“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Für eine Verbesserung der Situation hatte sich vor kurzem auch der Bundestag im Zuge der Beratungen über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die bis Juni 2026 umzusetzende neue EU-Aufnahmerichtlinie ausgesprochen. In dem entsprechenden Entschließungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, in einem regelhaften Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass der Zugang zum Regelschulsystem für geflüchtete Kinder und Jugendliche in allen Bundesländern unabhängig von Wohnverpflichtungen oder Verfahrensstand spätestens zwei Monate nach Antragstellung verpflichtend sichergestellt wird. Dazu wird den Bundesländern empfohlen, die jeweiligen Landes-Schulgesetze gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Wichtig ist dabei aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass dafür endlich die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit die Bestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie in der Praxis, beispielsweise mit der Schaffung zusätzlicher Regelschulplätze, umgesetzt werden können.

„Und unbegleitete minderjährige Geflüchtete haben während des gesamten sogenannten Clearingverfahrens in der Regel keinen Zugang zur schulischen Bildung. Zwar sehen die gesetzlichen Regelungen für die vorläufige und reguläre Inobhutnahme Fristen von insgesamt fünf Wochen vor – jedoch haben die meisten Bundesländer kaum belastbare Daten zur tatsächlichen Dauer dieser Verfahren. Die Zahlen einiger weniger Bundesländer zeigen, dass diese dort durchschnittlich mehrere Monate dauern. Daher ist fraglich, ob der Zugang zur schulischen Bildung für diese besonders vulnerable Gruppe rechtskonform gewährleistet ist“, so Anne Lütkes.

Verschiedene Analysen haben im letzten Jahr aufgezeigt, dass es nach langen Aufenthaltszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen vielerorts eine qualitativ unzureichende oder keine Beschulung stattfindet, auch nach der Umverteilung regelmäßig zu erheblichen Wartezeiten kommt. Vorbereitungsklassen beginnen häufig erst danach und können bis zu zwei Schuljahre andauern. Insgesamt kann es für geflüchtete Kinder bis zu drei Jahre dauern, bis sie in einer Regelklasse unterrichtet werden.

Zum offenen Brief hier 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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