Weil am Rhein schließt die Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ ab - Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland würdigen Engagement zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene

Die Stadt Weil am Rhein schließt heute eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ ab. Mit der Vereinbarung bekennt sich Weil am Rhein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ wurde vom Deutschen Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk gegründet. Er vergibt das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ an Städte und Gemeinden, die unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben. Das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bietet den Kommunen die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und damit den besonderen Schutz, die Förderung und die Beteiligung von jungen Menschen zu stärken.„Ich freue mich, dass wir heute die Vereinbarung mit der Stadt Weil am Rhein unterzeichnen können, die die Stadt in das Vorhaben "Kinderfreundliche Kommune" aufnimmt. Damit wird Weil am Rhein die herausragenden Erfahrungen, die es in der Kinder- und Jugendbeteiligung bereits gesammelt hat, in einen bundesweiten Austausch einbringen können. Mit Weil am Rhein wird eine kompetente und für Kinder und Jugendliche engagierte Kommune die Pilotphase unseres Vorhabens bereichern“, betont Birgit Schmitz, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“.Oberbürgermeister Wolfgang Dietz sieht mit der Unterzeichnung der Vereinbarung eine große Chance, „die zahlreichen Angebote und Projekte für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt zu erfassen und in ein umfassendes Konzept zu integrieren. Wir bekommen die Möglichkeit, die eigene Kinderfreundlichkeit an internationalen Standards zu messen und die UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umzusetzen.Ich halte den nun begonnenen Optimierungsprozess für wichtig, da unsere Stadt bereits einen wegweisenden Schwerpunkt bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen gesetzt hat. Auch zukünftig sollen die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt des kommunalen Engagements treten, um für sie als auch für nachfolgende Generationen die Startbedingungen stetig zu verbessern.“Das Siegelverfahren erfolgt auf der Grundlage internationaler Standards. Bereits seit 1996 setzt sich die Child Friendly Cities Initiative dafür ein, dass Kommunen kinderfreundlicher gestaltet werden. Dazu hat das UNICEF Innocenti Research Centre in Florenz Standards und Instrumente entwickelt, die ein partizipatives kommunales Management unterstützen. Die Grundlage bilden neun Bausteine: die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die kinderfreundliche Rahmengebung, der übergreifende Aktionsplan, die Interessenvertretung für Kinder, der Vorrang des Kindeswohl, ein ausgewiesener Kinder- und Jugendetat, der regelmäßige Bericht der Kommune, die Information über Kinderrechte und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen. Zu diesen neun Bausteinen müssen sich die Kommunen bekennen.Der Prozess beginnt mit einer Standortbestimmung anhand eines Fragebogens. Workshops mit Kindern und Jugendlichen ermitteln ihre Wünsche und Vorschläge, die in einen Aktionsplan einfließen. Darin sind die Ziele, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten festgehalten. Der Aktionsplan wird vom Gemeinderat beschlossen. Aus dem Aktionsplan wird eine Zielvereinbarung entwickelt, die zwischen der Verwaltung und dem Verein abgeschlossen wird und zur Vergabe des Siegels führt. In dem Vorhaben wird also kein Ergebnis zertifiziert, sondern ein Prozess. Dieser wird vom Verein begleitet und von einer Sachverständigenkommission aus Experten unterstützt und nach zwei und vier Jahren evaluiert.Das Siegel wird für vier Jahre vergeben und kann danach durch einen neuen Aktionsplan verlängert werden. Die Vorteile für eine Kommune bestehen darin, dass sie an einem international erprobten Verfahren teilnehmen, das in Abgrenzung zu ähnlichen Verfahren einen kinderrechtlichen Ansatz verfolgt, der die Meinung von Kindern und Jugendlichen explizit mit einbezieht. Sie werden in der lokalen und nationalen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und können das Siegel für das Stadtmarketing nutzen. Die Teilnahme am Verfahren bietet die Möglichkeit der Vernetzung und des Erfahrungsaustausches. Die Pilotphase ist auf vier Jahre begrenzt und hat für diese Zeit sieben teilnehmende Kommunen.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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