Als erste baden-württembergische Stadt erhält Weil am Rhein das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Damit wird der besondere Einsatz der Stadt für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausgezeichnet. So hat Weil am Rhein mit einem hervorragenden Aktionsplan, mit einer beispielhaften Kinder- und Jugendbeteiligung und letztlich mit der Einsetzung einer Kinder- und Jugendbeauftragten deutlich gemacht, dass die Kommune sich auch personell mehr als bisher den Kinderrechten widmen wird. Gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen hat die 30.000-Einwohner-Stadt in einer zweijährigen Pilotphase einen Aktionsplan für Kinderfreundlichkeit erarbeitet, der in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden soll. Nach Hanau und Wolfsburg stellt sich Weil am Rhein damit als deutschlandweit dritte Kommune einem regelmäßigen Prüfverfahren. Ein solcher „Kinderrechte-TÜV“ arbeitet in Nachbarländern wie der Schweiz und in Frankreich bereits erfolgreich auf der Grundlage der internationalen Child Friendly Cities Initiative. Das Siegel vergibt der von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragene Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“. Auf einer feierlichen Veranstaltung in Weil am Rhein wurde der Stadt das Siegel heute überreicht.
„Mit Weil am Rhein erhält eine äußerst engagierte Kommune das Siegel ‚Kinderfreundliche Kommune‘. Seit Beginn des Verfahrens haben die Verantwortlichen der Stadt darauf geachtet, dass die Kinder und Jugendlichen in den Prozess der Erarbeitung des Aktionsplanes einbezogen wurden. Weil am Rhein hat sich einen anspruchsvollen Aktionsplan für die nächsten vier Jahre gegeben und wird bei der Umsetzung auch konsequent den Kindern und Jugendlichen Raum für ihre Ideen und Bedürfnisse geben, ganz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention“, sagte Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, ein Träger des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“
„Sehr überzeugend hat die Stadt Weil am Rhein mit ihrem Aktionsplan klar gemacht, dass sie die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sehr ernst nimmt. Die Sachverständigenkommission hat beeindruckt, dass von Anfang an die Kinder und Jugendlichen selbst in den Prozess der Erstellung des Aktionsplanes einbezogen wurden. Dies wird mit Sicherheit auch ein Prinzip bei der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplanes sein. Wir sind sicher, dass Weil am Rhein mit diesem Aktionsplan die Stadt kinder- und jugendfreundlicher werden lässt“, so der Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Lothar Krappmann.
Oberbürgermeister Wolfgang Dietz nimmt die Auszeichnung mit Freude entgegen: „Die Entscheidung der Stadt Weil am Rhein, sich an dem Vorhaben ‚Kinderfreundliche Kommunen‘ zu beteiligen und sich einer Beurteilung nach internationalen Standards zu stellen, war richtig. Ich bedanke mich für die intensive Begleitung bei den Verantwortlichen des Vereins ‚Kinderfreundliche Kommunen e.V.‘. Es zeigt mir, dass wir uns auf einem guten Weg befinden, Kinderrechte auf lokaler Ebene zu verwirklichen.
Die Auszeichnung, über die ich mich sehr freue, ist aber zugleich Verpflichtung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und weitere Möglichkeiten zu schaffen, um Kinder und Jugendliche in das Geschehen und die Entwicklung der Stadt einzubinden. Künftig gilt es, sich im Alltag an den Anforderungen, die mit der Siegelvergabe verbunden sind, durch die Bürgerinnen und Bürger und vor allem durch die Kinder und Jugendlichen messen zu lassen.“
Die 16-jährige Juniorsachverständige Elena Brossard sagte: „Kinder und Jugendliche haben in Workshops am Aktionsplan mitgearbeitet. Sie hatten viele Ideen und Anregungen, wie die Stadt noch kinderfreundlicher werden kann. Es waren nicht spektakuläre Themen, sondern umsetzbare Ideen und Anregungen. Ich wünsche mir, dass die Kinder und Jugendlichen noch mehr ihr Recht wahrnehmen, ihre Wünsche und Anregungen uns gegenüber zu äußern. Mit dem Verlauf des Projekts bin ich sehr zufrieden und glücklich, dass es dieses in unserer Stadt gibt und wir gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten und auch etwas erreichen können. Ich sehe sehr zuversichtlich in die Zukunft und freue mich, in ein paar Jahren zu sehen, welche Fortschritte die Stadt auf dem Weg zu noch mehr Kinderfreundlichkeit gemacht hat."
Das Siegel basiert auf der Child Friendly Cities Initiative, für die das UNICEF-Forschungszentrum Innocenti in Florenz internationale Standards und Instrumente entwickelte. Kernelemente sind: Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, eine kinderfreundliche Rahmengebung, ein übergreifender Aktionsplan, die Interessenvertretung für Kinder, der Vorrang des Kindeswohls, ein ausgewiesener Kinder- und Jugendetat, ein regelmäßiger Bericht der Kommune, sowie die Information über Kinderrechte und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen.
Projektkommunen beginnen mit einer Standortbestimmung anhand eines Fragebogens. Workshops mit Kindern und Jugendlichen ermitteln deren Wünsche und Vorschläge, die in den Aktionsplan einfließen. Darin sind die Ziele, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten festgehalten. Der Aktionsplan wird vom Stadt- oder Gemeinderat beschlossen und bildet die Grundlage für die Vergabe des Siegels. So wird also kein Ergebnis zertifiziert, sondern ein Prozess. Dieser wird von einer Sachverständigenkommission unterstützt und regelmäßig evaluiert. Das Siegel wird für vier Jahre vergeben und kann danach mit einem neuen Aktionsplan verlängert werden.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.