Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht in der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September auch eine wichtige Weichenstellung für die Bedeutung der Kinderrechte in Berlin. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte bei der Wahl deutlich zum Ausdruck kommen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen kein schmückendes Beiwerk von Parlaments- und Senatsentscheidungen sind, sondern ins Zentrum der politischen Agenda gehören. So sieht das Deutsche Kinderhilfswerk bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Berlin trotz des guten Abschneidens beim Ende letzten Jahres veröffentlichten Kinderrechte-Index 2025 noch Nachholbedarf. Der Index hatte festgestellt, dass Berlin bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention grundsätzlich auf einem guten Weg ist.
„Wir hoffen sehr, dass Berlin nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus seine kinderrechtlichen Bemühungen verstärkt, um allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Ein wesentlicher Schwerpunkt sollte dabei zuvorderst die Stärkung der Kinderrechte in der Landesverfassung sein. Dafür sollten zusätzlich zu den bereits verankerten Schutz- und Förderrechten der Vorrang des Kindeswohls und das Recht auf Beteiligung in der Landesverfassung verankert werden. Das Land Berlin braucht zudem eine umfassende, ressortübergreifende ‚Landesstrategie für Kinderrechte‘, die klare Ziele, Verantwortlichkeiten und Ressourcen in einem Gesamtkonzept benennt und bündelt. Als konkrete Maßnahmen sollte diese Landesstrategie unter anderem die Einsetzung eines Landes-Kinderbeauftragten umfassen, um die Stimmen von Kindern und Jugendlichen hörbar zu machen und sie dabei zu unterstützen, für ihre Rechte einzutreten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Das Land sollte außerdem Förderprogramme zur kinderfreundlichen Bezirksentwicklung auflegen, die insbesondere eine stärker an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtete Verkehrsplanung oder mehr Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen in den Mittelpunkt politischen Handelns rücken. Auch sollten die Belange von Kindern und Jugendlichen in der Bauordnung für Berlin verbindlich verankert werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem eine Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes, um Kinder und Jugendliche ressortübergreifend an allen sie berührenden Angelegenheiten der Bezirke verpflichtend zu beteiligen. Zugleich wäre eine Klarstellung der Rechte bezirklicher Kinder- und Jugendgremien empfehlenswert, so beispielsweise hinsichtlich der Gewährung von Rede- und Anhörungsrechten in den Bezirksverordnetenversammlungen und ihren Ausschüssen“, so Hofmann weiter.
Das Forderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes „Kinder stärken – Kinderrechte umsetzen“ zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin steht unter www.dkhw.de/forderungen-berlin-2026 zum Download bereit.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.







