Verbände fordern bei der Debatte um geplante AnkER-Zentren umfassende Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention

Ein breites Bündnis von 24 Verbänden und Organisationen fordert bei der Debatte um die geplanten AnkER-Zentren die umfassende Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Das Bündnis sieht die Idee der AnkER-Einrichtungen für Geflüchtete als menschenrechtlich höchst problematisch an. Zudem muss aus Sicht der Verbände die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern erhalten bleiben. In einem offenen Brief an die Oberbürgermeister und Bürgermeister der 24 Kommunen, in denen sich gegenwärtig Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge befinden, plädieren die Organisationen dafür, dass das Kindeswohl Vorrang vor flüchtlingspolitischen Erwägungen haben muss. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und terre des hommes haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, PRO ASYL, Save the Children, SOS-Kinderdorf und World Vision die Briefe unterzeichnet.

"Die AnkER-Zentren drohen zu Türstehern des Kinderschutzes zu werden. AnkER-Zentren bieten Kindern kein Zuhause. Alle Kinder brauchen geschützte Rückzugsräume, Freunde in der Nachbarschaft und Zugang zu Bildung. Jedes Kind hat ein Recht auf Zukunft und gutes Aufwachsen ohne Diskriminierung. Statt einem Mehr an Kasernierung und Isolation in AnkER-Zentren fordern wir eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und Familien in Gemeinschaftsunterkünften", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Untersuchungen von verschiedenen Organisationen und Verbänden, die sich insbesondere mit der Situation der Kinder und ihrer Familien in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete befasst haben, zeigen, dass schon jetzt im Rahmen der Unterbringung den Betroffenen oft elementare Rechte wie Bildung und Gesundheit vorenthalten werden und mitunter sogar von einer das Kindeswohl gefährdenden Umgebung gesprochen werden muss, beispielsweise aufgrund fehlender Rückzugsmöglichkeiten und mangelnder Hygiene. Demgegenüber müssen das Wohl und die Interessen der Minderjährigen bei der Unterbringung und in allen Verfahrensschritten gewahrt bleibt. Dazu gehört vor allem eine sichere, friedvolle Umgebung, Zugang zur Regelschule, kinderspezifische Beratung und Unterstützung und Kontakt mit gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche müssen deshalb so schnell wie möglich, effizient und beschleunigt auf die Kommunen verteilt werden und Anschluss zur gleichen Versorgung wie andere Kinder und Jugendliche erhalten. Das Verlassen nicht kindgerechter Einrichtungen darf nicht an solch unabwägbaren Kriterien wie der Bleibeperspektive geknüpft werden. Die Signale an diese Kinder, von denen die meisten langfristig in Deutschland bleiben werden, sind mit Blick auch auf eine spätere Integration fatal.

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Diese Nachrichten könnten Sie noch interessieren

Kinderrechte

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Einführung eines unabhängigen Beauftragten für Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich die geplante Einführung der Stelle eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese wäre aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein wichtiger Schritt, um die Wahrung und Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Zugleich appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk an den…

Kinderrechte

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Gesetzesänderungen zur Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche im Saarland

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplanten Gesetzesänderungen zur Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche im Saarland. Mit dem neuen Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz und den Änderungen im Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine gute Grundlage zur besseren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Saarland (UN-KRK)…

Drei Vertreterinnen der drei Gewinner-Projekte halten die Trophäe des Deutschen Kinder- und Jugendpreises 2024 in die Kamera.
Kinderrechte

Deutscher Kinder- und Jugendpreis 2024: Gewinner kommen aus Berlin, Mittelherwigsdorf und Wittmund

Projekte aus Berlin-Lichtenberg, Mittelherwigsdorf (Sachsen) und Wittmund (Niedersachsen) sind mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes ausgezeichnet worden. Damit können sich die Gewinnerinnen und Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von je 6.000 Euro freuen. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche…