Um die Schulwege von Kindern in Deutschland sicherer zu gestalten, fordern der ökologische Verkehrsclub VCD, der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dadurch soll die Einrichtung von Schulstraßen erleichtert werden. Hierzu soll nach einem Vorschlag der Verbände im Umkreis von einem Kilometer um Bildungseinrichtungen die Nachweispflicht für eine Gefahrenlage entfallen. Diese muss bisher nachgewiesen werden, um Maßnahmen anordnen zu können, die den fließenden Verkehr einschränken. Der Bundesrat ist aufgefordert, in seiner Entscheidung am 24. November über die Straßenverkehrsordnung den Weg dafür freizumachen.
Am Freitag wird die Änderung der StVO im Bundesrat verhandelt. Die Erleichterung der Einrichtung von Schulstraßen für eine höhere Schulwegsicherheit steht dabei noch nicht zur Debatte. Dabei zeigen die positiven Beispiele in Berlin und Köln, aber auch in Wien, dass Schulstraßen helfen, Unfälle zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Hierfür werden insbesondere Durchgangsstraßen zeitweise für den Verkehr gesperrt.
Etliche andere Städte möchten diesem Beispiel folgen, die rechtlichen Hürden sind jedoch besonders in Deutschland hoch. Dabei wäre dies dringend erforderlich, denn 2022 gaben in einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Verbände fast ein Drittel der Grundschullehrkräfte an, mindestens einmal in der Woche gefährliche Situationen vor dem Schultor zu erleben. Diese entstehen vor allem durch sogenannte „Elterntaxis“, wobei Kinder von ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen mit dem Auto bis vor das Schultor gefahren werden. Durch Halten im absoluten Halteverbot, gefährliche Wendemanöver oder das Entlassen des Kindes in den fließenden Verkehr entstehen für alle Kinder gefährliche Situationen – Schulstraßen würden hier die nötige Verkehrssicherheit schaffen.
Zuletzt sagte die Mehrheit der Befragten (52 Prozent) in einer ebenfalls repräsentativen Umfrage, dass die meisten Menschen Maßnahmen gutheißen würden, die den Autoverkehr im Umfeld von Schulen einschränken. Die Rückendeckung der Bevölkerung hätte die Politik also. Nun muss sie mutig vorangehen, wenn die Straßenverkehrsordnung angepasst wird. Die geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes mit den neu definierten Zielen ebnet dafür den Weg, die Verordnung muss dem deutlicher als bisher geplant Rechnung tragen. Es geht um nicht weniger als den Schutz von Kindern.
Kontext:
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) kooperieren seit vielen Jahren miteinander, um das Thema Schulwegsicherheit aus verschiedenen Perspektiven zu begleiten. Im Vorfeld des politischen Prozesses zur Änderung der Straßenverkehrsordnung haben sie ein Fachgespräch mit interessierten und engagierten Verbänden sowie Kommunen ausgerichtet, bei dem schnell Einigkeit darüber erzielt wurde, dass insbesondere Schulstraßen geeignet sind, um gefährliche Situationen unmittelbar vor der Schule und auf dem Weg dorthin zu minimieren. Deshalb sollte nach Ansicht der Verbände Paragraf 45 Absatz 9, Satz 3 der StVO („Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“) gestrichen werden.
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Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Seit 1986 kämpft der VCD für ein gerechtes und zukunftsfähiges Miteinander zwischen allen Menschen auf der Straße – egal, ob sie zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus und Bahn oder dem Auto unterwegs sind. Dafür arbeitet er vor Ort mit zwölf Landesverbänden und rund 140 Kreisverbänden und Ortsgruppen, bundesweit und europaweit vernetzt. Rund 55.000 Mitglieder, Spender und Aktivistinnen unterstützen die Arbeit des VCD für eine zukunftsfähige Mobilität.
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) vertritt als parteipolitisch unabhängige Bildungsgewerkschaft die Interessen von ca. 164.000 Pädagoginnen und Pädagogen – aus dem frühkindlichen Bereich, der Primarstufe, den Sekundarstufen I und II und dem Bereich der Lehrkräftebildung – in allen Bundesländern. Der VBE ist eine der beiden großen Bildungsgewerkschaften in Deutschland und mitgliederstärkste Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion. Unter dem Dach des dbb vertritt der VBE gleichermaßen die Interessen der verbeamteten und tariflich beschäftigten Mitglieder.