UN-Kinderrechtsausschuss fordert: Schützt Kinder besser vor Tabakrauch, Tabakwerbung und Ausbeutung

Die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an die Bundesregierung sind veröffentlicht. Das Deutsche Kinderhilfswerk, das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und Unfairtobacco kommentieren zu Passivrauchen, Tabakmarketing und ausbeuterischer Kinderarbeit.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, die Rechte von Kindern zu respektieren, zu schützen und durchzusetzen. Die Bundesregierung muss an den UN-Kinderrechtsausschuss regelmäßig über die Umsetzung berichten und erhält abschließend Empfehlungen für die kommenden Jahre.

Seit 2019 hat sich das Netzwerk Kinderrechte und Tabakkontrolle in diesen Berichtsprozess eingebracht und ergänzend zum Staatenbericht mehrere Stellungnahmen beim UN-Ausschuss eingereicht, zuletzt im August 2022. Diese Arbeit hat Früchte getragen, denn erstmals werden konkrete Empfehlungen für Maßnahmen zur Tabakkontrolle ausgesprochen.

Der UN-Kinderrechtsausschuss zeigt sich besorgt über „die große Anzahl von Kindern, insbesondere von Kindern in sozioökonomisch benachteiligten Situationen, die dem Tabakrauch ausgesetzt sind“. Deshalb empfiehlt der Ausschuss: mehr Aufklärung über die Folgen von Tabakkonsum und Passivrauchen sowie die Regulierung des Tabakmarketings an Kinder.

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) erklärt: „Die UN-Kinderrechtskonvention gibt Kindern das Recht auf das maximal erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Dieses Recht muss der Staat verwirklichen. In Sachen Passivrauchen ist Deutschland davon weit entfernt. Daher brauchen wir dringend Rauchverbote an sämtlichen Lebensorten von Kindern, beispielsweise auf Spielplätzen und im Umfeld von Schulen. Zudem muss der Bund endlich für ein Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Schwangeren und Minderjährigen sorgen, da dort die Konzentration an giftigen Partikeln besonders hoch ist.“

Katrin Schaller, Leitung der Stabsstelle für Krebsprävention am DKFZ, verdeutlicht: „Immer noch darf in Deutschland am Verkaufsort für Tabakprodukte, E-Zigaretten und Tabakerhitzer geworben werden. Sie dürfen auch als attraktive Life-Style-Produkte für Jugendliche promotet werden, und durch Sponsoring auf nationalen Festivals dürfen Tabakhersteller Jugendliche zum Tabakkonsum ködern. Nur ein umfassendes Werbeverbot bewahrt Kinder und Jugendliche wirksam vor Werbung für Tabak und verwandte Produkte und schützt sie so vor dem Einstieg in den Konsum. Deshalb muss die Bundesregierung endlich ein umfassendes Werbeverbot einführen.“

Zum neuen Lieferkettengesetz äußert sich der UN-Kinderrechtsausschuss anerkennend. Allerdings enthält das Gesetz einige Schwächen, auf die Unfairtobacco mehrmals aufmerksam gemacht hat.

Sonja von Eichborn, Leiterin von Unfairtobacco, betont: „Es ist sehr wichtig, dass der UN-Ausschuss die Bundesregierung explizit dazu auffordert, Unternehmen für Verstöße in ihrer Lieferkette gegen Kinderrechte gesetzlich zur Rechenschaft zu ziehen. Dies muss auch für den Anfang der Lieferkette gelten, denn Kinder haben ein Recht darauf, vor Ausbeutung und Gesundheitsschäden geschützt zu werden. Das Lieferkettengesetz muss hier noch geschärft werden, damit es gegen die ausbeuterische und schädliche Kinderarbeit auf Tabakfeldern wirksam werden kann.“

Mitzeichner der Eingaben an den UN-Ausschuss für Kinderrechte

Action on Smoking and Health (ASH USA), BLUE 21 / Unfairtobacco, Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), Deutsche Lungenstiftung, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW), Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen (DNRfK), European Network for Smoking and Tobacco Prevention (ENSP), Frauen Aktiv Contra Tabak (FACT), Friedensband, Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPA), Health Care Plus, IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung, Kindernothilfe, Smokefree Partnership (SFP), Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, VIVID – Fachstelle für Suchtprävention

Das Netzwerk für Kinderrechte und Tabakkontrolle wurde im September 2018 gegründet und hat die Vision, bis 2040 eine tabakfreie Welt zu erreichen. Es versteht sich als ein Netz von Akteur*innen, die ad hoc und flexibel in verschiedenen Konstellationen zusammen Kampagnen, Aktionen, Veranstaltungen und Publikationen organisieren. Rund 30 Gesundheits-, Kinderrechts- und entwicklungspolitische Organisationen sowie Expertinnen sind derzeit Mitglied.

Link zu den Concluding Observations: https://unfairtobacco.org/wp-content/uploads/2022/10/CRC_Germany_Concluding-Observations_Sept2022.pdf 

Links zu Eingaben aus dem Netzwerk Kinderrechte und Tabakkontrolle

Alternativbericht (Mai 2020): https://unfairtobacco.org/wp-content/uploads/2020/05/Parallel-report_UN-CRC_Germany_2020.pdf 

Videobericht einer Schulklasse (Mai 2020): https://youtu.be/pD49GvgZmC8 

Stellungnahme (Februar 2021): https://unfairtobacco.org/wp-content/uploads/2021/02/Written-statement_UN-CRC_Germany_2021_BLUE21-Unfairtobacco.pdf 

Stellungnahme (August 2022): https://unfairtobacco.org/wp-content/uploads/2022/09/Addition_UN-CRC_Germany_2022_BLUE21_Unfairtobacco.pdf 

Pressekontakte:

Unfairtobacco, Sonja von Eichborn, Telefon 0151-15590191,  eichborn@unfairtobacco.org

Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, Telefon 030-308693-11,  presse@dkhw.de

Deutsches Krebsforschungszentrum, Katrin Schaller, Telefon 06221-42-3016  k.schaller@dkfz.de

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