Umsetzung der EU-Kindergarantie: Breites Bündnis fordert ehrgeizige Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Das Eckpunktepapier haben neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Deutsche Bundesjugendring, die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund, die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, SOS Kinderdorf, UNICEF Deutschland, der Sozialverband VdK, die Volkssolidarität, World Vision Deutschland und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

„Wir müssen das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland nachhaltig angehen und beseitigen. Dafür ist das bisherige Nachjustieren kleinerer Stellschrauben nicht geeignet. Es braucht stattdessen endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung. Im Rahmen der EU-Kindergarantie müssen die Leistungen und Infrastrukturen zur Armutsprävention grundlegend in den Blick genommen und entsprechende Neuausrichtungen angegangen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland - Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie unter https://dkhw.de/kindergarantie. 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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