Taunusstein schließt Vereinbarung zur „Kinderfreundlichen Kommune“ ab - Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland würdigen Engagement zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene

Die Stadt Taunusstein schließt heute eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ ab. Mit der Vereinbarung bekennt sich Taunusstein zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Die knapp 30.000 Einwohner große Stadt nahe Wiesbaden gehört zu den ersten Kommunen deutschlandweit, die sich um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bewerben.

Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ wurde von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk gegründet. Er begleitet Städte und Gemeinden, die unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben. Für diesen Aktionsplan, der nach einem Jahr entsteht, vergibt der Verein das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Dieses bietet den Kommunen die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und damit den besonderen Schutz, die Förderung und die Beteiligung von jungen Menschen zu stärken.

„Gerade in Zeiten generationengerechter Haushaltspolitik ist es ein wichtiges Signal, zukünftig bei allen wesentlichen Entscheidungen, diese auch durch Kinderaugen zu betrachten. Dies bedeutet einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg, Taunusstein in seiner Rolle als familienfreundliche Stadt generationenübergreifend weiter zu entwickeln und im Rhein-Main-Gebiet als Lebensort dauerhaft zu positionieren“, sagt Sandro Zehner, Bürgermeister in Taunusstein.

„Mit Taunusstein geht eine in Sachen Kinder- und Jugendpartizipation bereits sehr engagierte Stadt in das Vorhaben ‚Kinderfreundliche Kommunen‘. Wir sind sehr gespannt auf die Erfahrungen, die Taunusstein einbringen wird, beispielsweise durch ihr Jugendparlament, den Jugendzentrumsbeirat, das neu errichtete, zentrale Jugendzentrum ‚KOOP‘, das stadtweite Netz der Kinderinseln oder die Beteiligung von Jugendlichen bei Quartierentwicklungsmaßnahmen“, betont Dr. Heide-Rose Brückner, Geschäftsführerin des Vereins „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“.

Das Verfahren „Kinderfreundliche Kommune“ läuft vier Jahre und kann anschließend verlängert werden. Im ersten Jahr wird durch eine Bestandsaufnahme, die Ausgabe von Kinderfragebögen und Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen ein Aktionsplan für die nachfolgenden drei Jahre vorbereitet. Nach der Bestätigung des Aktionsplans in der Stadtverordnetenversammlung prüft der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ den Aktionsplan und vergibt das Siegel für die folgenden drei Jahre. Die Städte Hanau, Regensburg, Weil am Rhein und Wolfsburg haben bisher das Siegel erhalten. Außerdem nehmen Köln und Senftenberg als Pilotkommunen an dem Vorhaben teil. Aktuell haben sich acht weitere Städte und Gemeinden aus ganz Deutschland für die Aufnahme in das Verfahren „Kinderfreundliche Kommunen“ beworben.

Das Vorhaben wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten. Das UNICEF Innocenti Research Centre in Florenz hat dazu Standards und Instrumente entwickelt, die ein partizipatives kommunales Management unterstützen.

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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