Tag des Testaments: Erbschaften für den guten Zweck

Zum morgigen Tag des Testaments macht das Deutsche Kinderhilfswerk auf die Möglichkeit einer Erbschaft für den guten Zweck aufmerksam. „Uns erreichen viele Anfragen von Menschen, die mit ihrem Testament einen Teil ihres Nachlasses gemeinnützigen Organisationen vermachen möchten, um auf diese Weise etwas Gutes zu hinterlassen und in Erinnerung zu bleiben“, sagt Milena Feingold vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Doch viele Menschen wissen nicht genau, was dazu im Testament stehen muss, ebenso wenig, dass gemeinnützige Organisationen von der Erbschaftsteuer befreit sind und Nachlässe dadurch komplett für den guten Zweck eingesetzt werden können. Auch ist vielen nicht bewusst, dass bereits kleinere Beträge viel bewirken können.“

Aus diesem Grund informiert das Deutsche Kinderhilfswerk in seinem kostenlosen Ratgeber „Gutes hinterlassen“ leicht verständlich über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments. Tipps und Fallbeispiele sollen unnötige Formfehler vermeiden, denn immer wieder sind Testamente dadurch ungültig.

Auch Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht, kennt den Informationsbedarf: „Als Fachanwältin für Erbrecht weiß ich aus Erfahrung, wie oft es zu Streitigkeiten rund um das Thema Erben kommt. Deshalb sollte jeder zumindest die Grundbegriffe des Erbrechts sowie die gesetzliche Erbfolge kennen. Dieses Wissen gebe ich auf zahlreichen Veranstaltungen weiter, beispielsweise bei einer Gemeinschaftsveranstaltung des Deutschen Kinderhilfswerkes und Amnesty International im Oktober in Berlin. Dabei wird es auch darum gehen, welche konkreten Anlässe es für ein Testament gibt und wie man seinem Nachlass die passende Struktur gibt.“

Informationen zur Veranstaltung „Testamentsgestaltung – so gehe ich es an“ mit Dr. Cornelia Rump am 17. Oktober 2018 in Berlin und die Anmeldemöglichkeit finden sich auf www.dkhw.de/17okt2018 .

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist Mitglied der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, ein Zusammenschluss namhafter gemeinnütziger Organisationen in Deutschland. Gemeinsames Ziel ist es, eine breite Aufmerksamkeit für die Möglichkeit zu schaffen, mit einem Testament Gutes zu tun. Denn viele Menschen wissen nicht, dass sie mit ihrem Testament auch eine gemeinnützige Organisation bedenken können. Die Initiative bietet hierzu Informationen und Orientierung. Darüber hinaus gibt die Ausstellung „Das Prinzip Apfelbaum. 11 Persönlichkeiten zur Frage ‚Was bleibt?‘“ berührende Einblicke in die Motive bekannter Persönlichkeiten zur Frage des Weitergebens.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail:  presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de  und www.facebook.com/dkhw.de 
Twitter: @DKHW_de

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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