Tag der Kinderrechte: Großer Handlungsbedarf bei Kinderrechten in der digitalen Welt

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum morgigen Internationalen Tag der Kinderrechte mehr Investitionen und Engagement von Bund, Ländern und Kommunen, um allen Kindern die Teilhabe am digitalen Umfeld nachhaltig zu garantieren. Einen großen Handlungsbedarf in diesem Bereich zeigt nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation auch der General Comment des UN-Kinderrechteausschusses auf ["General comment No. 25 (2021) on children's rights in relation to the digital environment"], der unter dem Titel "Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld" in deutscher Fassung veröffentlicht wird. So muss vor allen Dingen das im Frühjahr beschlossene Jugendschutzgesetz konsequent umgesetzt und der Digitalpakt Schule zügig realisiert werden.

"Der General Comment zeigt auf, dass alle Kinderrechte auch im digitalen Raum gelten. Kinder haben ein Recht auf Zugang zum Internet und auf Teilhabe an digitalen Angeboten. Dabei sind sie vor Gewalt und Ausbeutung ebenso zu schützen wie ihre Daten und ihre Privatsphäre. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur der Schulen und Fortbildungen von Lehrkräften muss Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt Schule zügiger als bisher umzusetzen. Die Ausstattung mit technischen Geräten darf aber keine Einbahnstraße sein. So fordern die Vereinten Nationen Medienbildung für alle Schülerinnen und Schüler, sodass Kinder und Jugendliche die Potenziale des digitalen Raums für sich und ihre Rechte nutzen können. Auch ist es unerlässlich, die technische Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu verbinden, die sich an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientieren und Medien pädagogisch-didaktisch einsetzen. Nur so kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen, das auch nach der Corona-Pandemie dringend benötigt wird", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Bei aller Verpflichtungen des Staates durch die Vereinten Nationen können sich die Anbieter aber nicht zurücklehnen. Es liegt ganz wesentlich auch in ihrer Verantwortung für Kinder sowohl attraktive als auch sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Sie können durch datenschützende und Privatsphäre achtende Gestaltung ihrer Angebote maßgeblich dazu beitragen, dass Kinder weniger Cybergrooming und Hass ausgesetzt sind oder sie um ihr Taschengeld gebracht werden. Gemeinsam sollten Regierungen und Anbieter sowie Kinder und die Zivilgesellschaft dafür wirken, das Internet zu einem besseren Ort für eine weiter zusammenrückende Weltgemeinschaft zu machen", so Krüger weiter.

"Staat und Medienanbieter, Eltern und Fachkräfte, sie alle tragen gemeinsam die Verantwortung, dass sich Kinder im digitalen Raum sicher bewegen können. Alle Angebote, die von Kindern genutzt werden, müssen deshalb mit kindgerechten Informationen und Anleitungen versehen werden, Inhaltsmoderationen sowie Hilfemechanismen sind vorzuhalten, Alters- und Inhaltskennzeichen sollen die Orientierung über Medienangebote und damit verbundene Risiken befördern. Diese hohen Standards dürfen nicht aufgeweicht werden", so Thomas Krüger.

Weitere Infos: www.dkhw.de/kinderrechte-digitale-welt 

 

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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