Symposium des Aktionsbündnis Kinderrechte fordert Stärkung der Rechtsposition von Kindern

 

Kinderrechte in die Verfassung!

Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert eine explizite Verankerung der Kinderrechte in der deutschen Verfassung. Auf einem Symposium im Deutschen Bundestag riefen UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind gemeinsam dazu auf, die Rechtsposition von Kindern in unserer immer älter werdenden Gesellschaft zu stärken.

Unter der Schirmherrschaft der Kinderkommission des Deutschen Bundestages diskutierten heute Experten aus Politik und Verwaltungen von Bund und Ländern sowie Vertreter von Fachorganisationen wie dem Deutsche Anwaltverein konkrete Vorschläge für eine entsprechende Ergänzung im Grundgesetz. Unterstützt wird die Initiative von mehr als 100 Organisationen und 50.000 Einzelpersonen aus ganz Deutschland.

Deutschland hat die UN-Konvention für die Rechte des Kindes 1992 ratifiziert. Die Kinderrechtskonvention sieht vor, die Rechte von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Doch in der Politik sowie in Verwaltungen und Behörden ist dies längst noch nicht gängige Praxis. Dies zeigt zum Beispiel die vom Verfassungsgericht angemahnte Neuberechnung der Hartz IV-Sätze für Kinder. Auch bei der Stadtplanung, bei der Jugendhilfe oder bei der Beteiligung gibt es Defizite. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz würde ein Signal an die ganze Gesellschaft geben, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen und ihren Rechten in allen Bereichen Nachdruck zu verleihen.

Chancen für Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gestiegen
Die Chancen hierfür sind nach Ansicht des Aktionsbündnisses Kinderrechte gestiegen. In vielen Bundesländern sind die Kinderrechte bereits in den Landesverfassungen integriert. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat im Dezember 2010 die Landesregierung aufgefordert eine Bundesratsinitiative zu starten, um die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Auch die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, die Kinderrechte zu stärken. Im Sommer 2010 hat die Bundesregierung zudem nach langem Drängen von Kinderrechtsorganisationen Vorbehalte zurückgenommen, die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hinterlegt worden waren. Diese bedeuteten eine unterschiedliche Behandlung von deutschen und ausländischen Kindern zum Beispiel beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung oder im Asylverfahren.

Trotz der Rücknahme der Vorbehalte sind die Benachteiligungen von Kindern ohne deutschen Pass nicht automatisch aufgehoben. Nach Auffassung des Aktionsbündnisses Kinderrechte müssen deshalb weitere Anpassungen im Ausländer-, Asyl- und Sozialrecht folgen.

In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes ausdrücklich und in vollem Umfang enthalten (Art. 24).

Die Frage lautet heute nicht länger ob die Kinderrechte ins Grundgesetz kommen, sondern wie“, sagte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland und Deutschem Kinderhilfswerk.

Wir brauchen einen Perspektivwechsel in Deutschland hin zu den konkreten Bedürfnissen und Rechten der Kinder: auf besseren Schutz vor Armut und Gewalt, auf gute Förderung und mehr Beteiligung“, sagte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

Im internationalen Vergleich spielen die Kinderrechte in Deutschland immer noch eine untergeordnete Rolle. Deutschland sollte sich ein Vorbild an der Europäischen Grundrechtecharta nehmen“, sagte Prof. Franz Resch, Präsident der Deutschen Liga für das Kind.

Das Grundgesetz spiegelt zwar die Gesellschaft wider, wie sie ist. Es ist in seiner Erfolgsgeschichte aber auch immer Wegweiser in die Zukunft gewesen“, sagte Marlene Rupprecht, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die die Schirmherrschaft über das Symposium übernommen hat. „Deshalb sollte das Wohlergehen der Kinder Verfassungsrang bekommen.


Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich an:

UNICEF:
Rudi Tarneden, Sprecher UNICEF Deutschland
Telefon: 0221/93650-315
Mail: presse@unicef.de
Web: www.unicef.de

Deutsches Kinderhilfswerk:
Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030/308 693 11
Mail: kruse@dkhw.de
Web: www.dkhw.de

Deutscher Kinderschutzbund:
Johanna Suwelack, Kommunikation
Telefon: 030/214809-20
Mail: suwelack@dksb.de
Web: www.dksb.de

Deutsche Liga für das Kind:
Prof. Dr. Jörg Maywald, Geschäftsführer Deutsche Liga für das Kind
Tel.: 030/28 59 99 70
Mail: post@liga-kind.de
Web: www.liga-kind.de

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
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Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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