Straßenverkehr wirksam begrenzen, Schulwegsicherheit schaffen! – Anmeldephase zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ startet

Das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rufen Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland dazu auf, sich ab sofort zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden. Diese stehen dieses Jahr unter dem Motto „Straßenverkehr wirksam begrenzen, Schulwegsicherheit schaffen!“ Während der Aktionstage vom 18. bis 29. September 2023 sollen möglichst viele Kinder zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Schule oder Kindertagesstätte kommen. In den letzten Jahren hatten zehntausende Kinder in ganz Deutschland bei den Aktionstagen mitgemacht und die Aktion zu einem großen Erfolg geführt. Wer in diesem Jahr teilnehmen will, sollte sich auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de eintragen, um vielfältige Informationen, Projektideen und Materialien zum Bewerben für die Aktionstage im September zu erhalten.

Gute Beispiele gibt es aus den vergangenen Jahren zur Genüge: Bei der Schulweg-Wette sammeln die Kinder „Laufpunkte“ für jeden zu Fuß zurückgelegten Weg – am Ende werden bei Erreichen einer bestimmten Punktemarke Preise für die Schul- oder Kitagemeinschaft vergeben. Oder die Schulen und Kitas organisieren während der Aktionstage etwa sogenannte Lauf- oder Fahrradbusse. Hierbei werden an unterschiedlichen Orten Haltestellen vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule oder in die Kita gehen bzw. radeln können. Auch auf den Boden gemalte Spiele oder selbstgemachte Aufkleber zur Kennzeichnung des Schul- und Kitaweges motivieren die Kinder, zu Fuß zu gehen.

Damit möglichst viele Kinder ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zurücklegen, fordern VCD, VBE und das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Maßnahmen, um den Weg für alle Kinder so sicher zu gestalten, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können: Dazu gehört zuvorderst die wirksame Begrenzung des Straßenverkehrs rund um Schulen und Kindergärten. Auf allen Straßen, die laut Schulwegplänen von Kindern genutzt werden, muss Tempo 30 gelten. Zudem sollte das Halten und Parken vor Schulen verboten werden. Dafür sind sogenannte Elternhaltestellen als alternative Parkmöglichkeiten einzurichten – nahe genug, dass die Wege für Kinder und Begleitpersonen zumutbar bleiben. Wichtig ist außerdem, dass auf allen als Schulweg genutzten Straßen insbesondere die sicherere Gestaltung der Infrastruktur gewährleistet wird – beispielsweise durch sichere Querungsmöglichkeiten oder ausreichend breite, vom Autoverkehr getrennte Radwege. Die Kinder und Jugendlichen sollten in die Planungsprozesse einbezogen werden.

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 18. bis 29. September 2023 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern oder ihren Eltern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen, aber auch Kommunen oder (Sport-)Vereine können die Initiative ergreifen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de   

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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