Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland begrüßen ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zum Umgang mit Geräuschimmissionen für Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätze. Die Stärkung der Kinderrechte in Deutschland verlangt jedoch deutlich weiter gehende Gesetze und Maßnahmen. So wäre die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ein wichtiges Signal, um die rechtliche Position von Kindern zu verbessern.
„Die Bundesregierung macht mit ihrem Kabinettsbeschluss einen Schritt in die richtige Richtung. Das inzwischen häufige Prozessieren einzelner Betroffener gegen Kinderlärm in der Nachbarschaft verlangt einen Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft. Um Kindern insgesamt bestmögliche Bedingungen für ihr Aufwachsen zu bieten, ist aber darüber hinaus eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz geboten“, so Anne Lütkes, Mitglied im Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerks und von UNICEF Deutschland.
„Rufen und Lachen gehören zu einem gesunden Aufwachsen. Die gesetzlichen Änderungen für Kitas und Kinderspielplätze waren dringend notwendig. Leider sind die Bewegungs- und Aufenthaltsflächen von Jugendlichen nicht in die Regelungen eingeschlossen. Sie müssen weiter damit rechnen, aus dem Wohnumfeld verdrängt zu werden“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied bei UNICEF Deutschland.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.