Reform der Strafprozessordnung – Für Vertrauen in den Rechtsstaat: Kinderrechte verwirklichen!

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßen, dass die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Konferenz am Freitag auch die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen. Deren Begleitung im Strafverfahren durch eine geschulte erwachsene Person in Form der Psychosozialen Prozessbegleitung stellt dabei einen wichtigen Schritt dar: „Wir warten schon seit langem auf den Referentenentwurf, mit dem der Zugang für alle Kinder zur Psychosozialen Prozessbegleitung zum Standard erhoben wird und nicht erst beantragt werden muss”, so Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Landesjustizministerin a.D. “Denn Kinder haben ein Recht darauf im Gerichtsverfahren von einer geschulten Person begleitet und unterstützt zu werden. Daher muss nun endlich das Antragserfordernis für minderjährige Verletzte wegfallen.“

Kinder und Jugendliche, die vor Gericht stehen – sei es als Zeug*innen, Betroffene, Beschuldigte oder in anderen Rollen, haben ein Recht darauf, vor, während und nach dem Gerichtsverfahren von qualifizierten Personen angemessen unterstützt, begleitet, informiert, geschützt und angehört zu werden. Um eine kindgerechte Justiz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zu gewährleisten, müssen Kinder und Jugendliche frühzeitig, altersgerecht und verständlich über das Verfahren und ihre Rechte informiert werden. Dies trägt auch zu einer vollständigen Aufklärung des Sachverhalts und damit dem originären Auftrag der Strafjustiz bei. „Die Psychosoziale Prozessbegleitung hat die Aufgabe, Kindern dabei zu helfen, sich besser auf ihre Aussage vorzubereiten, sie regelmäßig zu informieren und vor (Re-)Traumatisierungen zu schützen. Sie ist daher ein wichtiger Schlüssel für den verbesserten Zugang zum Recht von Kindern und Jugendlichen und für ihrem Schutz“, stellt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, fest.

Mit diesem nächsten Schritt in der Justizminister*innenkonferenz werden die Forderungen der beiden Organisationen zur Weiterentwicklung der Psychosozialen Prozessbegleitung zwei Jahre nach der entsprechenden Entschließung des Bundesrates endlich aufgegriffen. Gleichzeitig fordern das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reform der Strafprozessordnung, welche die fachlichen Standards für eine kindgerechte Justiz umfassend umsetzt. Insbesondere die Empfehlungen des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, welche gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet und im „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren” veröffentlicht wurden, müssen in der Erarbeitung der Reform Berücksichtigung finden.

Die Tagesordnung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht zudem Beratungen über die Stärkung des Gewaltschutzes für gewaltbetroffene Elternteile und deren Kinder sowie über die Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität vor. „Bei all diesen Fragen ist die UN-Kinderrechtskonvention maßgebend für eine kindgerechte Justiz. Wenn Kinder und Jugendliche als Beteiligte in Gerichtsverfahren ernst genommen, informiert und respektvoll behandelt werden, können sie Vertrauen in den Rechtsstaat entwickeln. Allerdings belegen zahlreiche Studien und Befragungen, dass sich Kinder und Jugendliche in Gerichtsverfahren oft schlecht informiert, übergangen, alleingelassen oder eingeschüchtert fühlen. Das darf nicht länger der Fall sein“, betont Rudolf. „Die Ergebnisse unserer Arbeit aus den letzten zehn Jahren zeigen, dass für die Gewährleistung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren eine strukturelle Verankerung der kindgerechten Justiz notwendig ist. Diese erfordert eine koordinierte, datenbasierte und mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattete Umsetzung. Eine Reform der Strafprozessordnung ist notwendig und muss auch die Verankerung kindgerechter Verfahren zum Ziel haben“, ergänzt Lütkes.

Zu den Fragen, wie dies funktionieren kann und worauf besonders geachtet werden muss, haben das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Kinderhilfswerk heute Empfehlungen für die Politik veröffentlicht. Diese basieren auf mehrjähriger Forschung sowie dem regen Austausch mit Expert*innen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Siehe auch die Empfehlungen „Rechte von Kindern und  Jugendlichen als Zeug*innen im Strafverfahren“ unter www.dkhw.de/kindgerechte-justiz-im-strafverfahren  

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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