Rechtsanalyse zeigt: EU-Reformvorschläge zur Migrations- und Asylpolitik werden Kinderrechten nicht gerecht – Organisationen rufen Bundesregierung und die Europäische Union zu Verbesserungen beim Migrations- und Asylpaket auf

Eine Rechtsanalyse im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes, Deutschen Komitees für UNICEF, Paritätischen Gesamtverbands sowie von Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, terre des hommes Deutschland und World Vision Deutschland hat gezeigt, dass die Rechte von Kindern in den Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein Migrations- und Asylpaket nicht umfassend verankert werden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Organisationen daher, dass das Kindeswohl in allen Verfahren vorrangig behandelt wird, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt.

„Wir begrüßen zwar, dass die Europäische Kommission teils in ihrem Entwurf des Migrations- und Asylpakets auf die Belange und Rechte von Kindern eingeht. Es fehlt allerdings eine systematische und damit auch praktisch durchsetzbare Sicherstellung der Rechte von Kindern“, heißt es in dem heute veröffentlichten Positionspapier. „Die Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen greifen keineswegs nahtlos ineinander. Dadurch entstehen Regelungslücken und eine Unübersichtlichkeit, die einen effektiven Schutz von Kindern und die flächendeckende Umsetzung ihrer Rechte verhindern.“

In dem Positionspapier äußern die beteiligten Organisationen die Sorge, dass das Reformpaket in der aktuellen Form die Situation geflüchteter und migrierter Kinder insgesamt verschlechtert. So gebe es zwar einige positive Ansätze, wie zum Beispiel die Einführung eines Monitoring-Mechanismus und die Anerkennung von Geschwistern als Teil der Kernfamilie, doch insbesondere die entstehenden Regelungslücken hätten negative Auswirkungen auf die Situation von Kindern. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass unbegleiteten Kinder keine vormundschaftliche Vertretung mit geeigneten fachlichen Qualifikationen zur Seite steht.

Die Organisationen fordern, dass der besondere Schutzbedarf von Kindern geprüft werden muss und eine kindgerechte Unterbringung von Anfang an sicherzustellen ist. Kinder dürfen nicht in Haft genommen oder unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden. Aus Sicht der Organisationen ist es unerlässlich, der Definition der UN-Kinderrechtskonvention Rechnung zu tragen, nach der allen Kindern ein besonderer Schutzbedarf und besondere Rechte zwingend gewährt werden müssen.

Hintergrund
Am 23. September 2020 stellte die EU-Kommission ein “Migrations- und Asylpaket” vor, das aus einer Reihe von Gesetzesentwürfen zur europäischen Migrations- und Asylpolitik besteht. Kernziele der Kommission sind die Etablierung eines effizienten und schnellen Verfahrens an den EU-Außengrenzen, die Verhinderung von Sekundärmigration durch Sanktionen sowie die verbesserte Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Das Positionspapier mit den Forderungen der Organisationen finden Sie hier: www.dkhw.de/kinderrechte-asyl-migration 
Die rechtliche Analyse zur Rechtsstellung von Kindern im neuen Migrations- und Asylpaket der EU findet sich hier: https://www.plan.de/advocacy-und-kampagnenarbeit.html#c26698 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Mail:  presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de  und www.facebook.com/dkhw.de 
Twitter: @DKHW_de

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

Diese Nachrichten könnten Sie noch interessieren

Kinder und Medien

Aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes: Medienbildung in der Schule zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz und beim Experimentieren mit neuen Techniken unzureichend

Kinder und Jugendliche sehen beim Erwerb wichtiger Medienkompetenzen in der Schule noch deutliche Defizite. So geben 63 Prozent der Schülerinnen und Schüler an, dass sie zu wenig über Chancen und Risiken im Umgang mit Künstlicher Intelligenz lernen. 55 Prozent sind der Ansicht, dass es in der Schule nicht genug Raum zum Experimentieren mit Technik und neuen Tools gibt. Der Schutz persönlicher…

Kinderrechte

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Einführung eines unabhängigen Beauftragten für Kinderrechte in Nordrhein-Westfalen

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich die geplante Einführung der Stelle eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese wäre aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ein wichtiger Schritt, um die Wahrung und Förderung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Zugleich appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk an den…

Kinderrechte

Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt geplante Gesetzesänderungen zur Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche im Saarland

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplanten Gesetzesänderungen zur Stärkung der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche im Saarland. Mit dem neuen Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz und den Änderungen im Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine gute Grundlage zur besseren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Saarland (UN-KRK)…