Ein breites Bündnis gesellschaftlicher Organisationen hat heute eine Online-Petition für ein „Wahlalter 16“ bei den Abgeordnetenhauswahlen in Berlin gestartet. Die dafür erforderliche Verfassungsänderung muss aus Sicht des „Netzwerk Wahlalter 16“ noch vor den anstehenden Wahlen im September umgesetzt werden. Dem Netzwerk gehören das Deutsche Kinderhilfswerk, der Landesjugendring Berlin, die Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin (Stiftung SPI) und zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Initiativen an. Zu den Unterstützern des Aufrufs zählen u.a. der ehemalige Berliner Jugendsenator und heutige Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, Prof. Peter Grottian von der Freien Universität zu Berlin, Prof. Jörg Maywald von der Fachhochschule Potsdam sowie der Jugendforscher Prof. Klaus Hurrelmann von der Hertie School of Governance. Unterstützerinnen und Unterstützer können den Aufruf unter bit.ly/25yfVHA unterzeichnen.
„Berlin sollte bei der Altersgrenze zur Abgeordnetenhauswahl dem guten Beispiel der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein folgen, in denen die Altersgrenze bei Wahlen auf Landesebene bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde. Wir verlieren viele Jugendliche für die Ausgestaltung unserer Demokratie, auch weil sie vielerorts schlechte Erfahrungen mit Beteiligungsmodellen machen, die von den Erwachsenen als Pseudobeteiligung inszeniert werden. Das sollte uns zum Handeln auffordern und veranlassen, echte Beteiligungsmöglichkeiten gesetzlich zu verankern, beispielsweise durch die Absenkung des Wahlalters“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemaliger Jugendsenator von Berlin.
„Wir fordern alle im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien auf, sich den notwendigen Verfassungs- und Gesetzesänderungen nicht zu verschließen. Mit einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre kann es gelingen, die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden. Zudem zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung, dass eine Absenkung des Wahlalters langfristig einen positiven Effekt auf die Wahlbeteiligung der Bevölkerung insgesamt hat. Neben einer Absenkung des Wahlalters brauchen wir eine verstärkte Öffnung der Schulen sowie der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für dieses Themenfeld. Mitwirkungsinitiativen funktionieren vor allem dort, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt. Daher sollte auch ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird“, so Krüger weiter.
Das „Netzwerk Wahlalter 16“ hat folgende Mitglieder: Bund der Deutschen Katholischen Jugend - Diözesanverband Berlin, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin (Stiftung SPI), Grüne Jugend Berlin, Humanistische Union Berlin-Brandenburg e.V., Juso-Landesverband Berlin, Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro Friedrichshain-Kreuzberg, Kinder- und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf e.V., Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung Lichtenberg, Landesjugendring Berlin e.V., Linksjugend ['solid] Berlin, Mehr Demokratie e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg, Susanne Graf (MdA Piratenpartei), Clara Herrmann (MdA Bündnis 90/Die Grünen), Katrin Möller (MdA Die Linke).
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.