Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht in der Landtagswahl im September auch eine wichtige Richtungsentscheidung für die Bedeutung der Kinderrechte in Sachsen-Anhalt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollte bei der Wahl deutlich zum Ausdruck kommen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen kein schmückendes Beiwerk von Parlaments- und Regierungsentscheidungen sind, sondern ins Zentrum der politischen Agenda gehören. So sieht das Deutsche Kinderhilfswerk bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Sachsen-Anhalt noch erheblichen Nachholbedarf. Der Ende letzten Jahres vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Kinderrechte-Index 2025 hatte festgestellt, dass Sachsen-Anhalt wie schon beim ersten Kinderrechte-Index bundesweit in der Gruppe mit den meisten Entwicklungsbedarfen liegt.
„Wir hoffen sehr, dass Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl seine kinderrechtlichen Bemühungen verstärkt, um allen Kindern und Jugendlichen im Land ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Zentral ist dabei der Kampf gegen die Kinderarmut in Sachsen-Anhalt. Hierfür sind insbesondere sogenannte kommunale Präventionsketten gegen Kinderarmut notwendig, die lokale Hilfsangebote und Fachkräfte in Verwaltung und bei freien Trägern verknüpfen, niedrigschwellige Zugänge schaffen und dafür sorgen, dass Kinder und ihre Familien verlässlich begleitet werden. Hierfür fordert das Deutsche Kinderhilfswerk ein ‚Landesprogramm für kommunale Präventionsketten gegen Kinderarmut‘, das mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 10 Millionen Euro für die kommende Legislaturperiode ausgestattet werden sollte. Diese Präventionsketten sollten modellhaft in zunächst 15 Kommunen aufgebaut werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Das Land braucht zudem eine umfassende, ressortübergreifende ‚Landesstrategie für Kinderschutz‘, die klare Ziele, Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Berichterstattung in einem Gesamtkonzept benennt und bündelt. Als konkrete Maßnahmen soll diese Landesstrategie unter anderem die Einrichtung und gesetzliche Verankerung einer Fach- und Servicestelle Kinderschutz umfassen, die landesweit Kommunen und Träger bei der Erarbeitung und Etablierung von Kinderschutzkonzepten berät und vernetzt. Das Land sollte außerdem Förderprogramme zur kinderfreundlichen Stadtentwicklung auflegen, die insbesondere eine stärker an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtete Verkehrsplanung oder mehr Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen in den Mittelpunkt politischen Handelns rücken“, so Hofmann weiter.
„Diese Vorhaben sollten gerahmt werden durch einen Ausbau der Kinderrechte in der Landesverfassung. Denn neben dem Bund sind auch die Länder und Kommunen verpflichtet, Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention zu achten, zu schützen und zu fördern. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, Kinderrechte in der Landesverfassung zu stärken und den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Beteiligung und das Recht auf Förderung in der Landesverfassung zu verankern. Zudem sollte Sachsen-Anhalt eine Landes-Kinderrechtsstrategie auf den Weg bringen und das Amt des Landes-Kinderbeauftragten stärken“, sagt Holger Hofmann.
Das Forderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes „Kinder stärken – Kinderrechte umsetzen“ zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht unter www.dkhw.de/forderungen-sachsen-anhalt-2026 zum Download bereit.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.







