Bundesarbeitsminister Scholz hat gestern ein Arbeitspapier zum dritten Armuts- und Reichtumsbericht vorgestellt. Dazu erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger: „ Angesichts der brisanten Situation fordere ich die Bundesregierung auf, mehr Ernsthaftigkeit bei der Bekämpfung der Armut, insbesondere der Kinderarmut, in Deutschland zu zeigen. Die von Scholz vorgeschlagene Erhöhung der Regelsätze analog der Rentenanpassung führt sicher nicht aus der Misere. Eine derartige Erhöhung bedeutet in der Praxis für Kinder 7 Cent mehr am Tag! Die strukturelle und steuerliche Benachteiligung von Familien muss überwunden werden. Dazu brauchen wir die sachgerechte Umsetzung der diesbezüglichen rechtlichen Verfassungsurteile. Handeln Sie jetzt, noch ist es nicht zu spät!“.
Dazu hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Forderungskatalog entwickelt: 1. Nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut, 2. Überwindung der strukturellen steuerlichen Benachteiligung von Familien-Ausbau des Kindergeldes zu einer Kindergrundsicherung, 3. eine Bildungsoffensive, die personellen und qualitativen Standards gerecht wird, 4. die gezielte Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund und 5. eine verstärkte Bewegungs- und Gesundheitsförderung, insbesondere in belasteten Gebieten.
Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und stellvertretender Bundesgeschäftsführer (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)
Armut hat erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Kinder: Immer häufiger bleiben sie in isolierten Wohnvierteln unter sich, ohne gute Schulen, Ausbildungsmöglichkeiten und ausreichende soziale Unterstützung. So gehen die Potenziale dieser Kinder verloren. Das wird mittelfristig gravierende Auswirkungen auf die volkswirtschaftliche Leistung unseres Landes haben. Deutlich wird – Kinderarmut bedeutet viel mehr, als wenig Geld zu haben.
Kinderarmut ist darüber hinaus als systematische Folge einer Abgabenordnung zu erkennen, welche entgegen den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf die spezifische Situation von Familien keine Rücksicht nimmt. So hat das Bundesverfassungsgericht die realitätsgerechte Berücksichtigung von Unterhaltsverpflichtungen sehr deutlich bereits in einem Beschluss vom Februar 1984 (BVerfG vom 22. 2. 1984, BVerfGE 66, 214) gefordert. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums hat das Bundesverfassungsgericht in den grundlegenden Entscheidungen von 1990 (BVerfGE 82, 60) und 1992 (BVerfGE 87, 153) festgeschrieben. Ferner betonte 1992 das Gericht die „bestandssichernde Bedeutung“ der Kindererziehung für das Rentensystem (BVerfGE 87, 37).
Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich bundesweit für mehr Chancen für alle Kinder in
Deutschland ein. Mit der Initiative „Chancen spenden“ (www.chancen-spenden.de) unterstützt
es insbesondere sozial benachteiligte Kinder. „Jede kleine und große Spende ist beim Deutschen Kinderhilfswerk herzlich willkommen, um so einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Kinderarmut und für mehr Chancengleichheit in Deutschland zu leisten“, so Krüger.
Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.
Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de
oder in die Spendendose in Ihrer Nähe
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.