Zum heutigen Tag des Grundgesetzes fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Kinderschutzbund die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Gerade in Zeiten vielfältiger Krisen zeigt sich, dass ihre Interessen in politischen Entscheidungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Kinder und Jugendliche sind eine demografische Minderheit ohne Wahlrecht. Zugleich sind sie in besonderer Weise von politischen Entscheidungen betroffen – etwa bei Bildung, Armut, Gesundheit, Klimaschutz, Schutz vor Gewalt oder gesellschaftlicher Teilhabe. Die Verbände betonen: Kinderrechte im Grundgesetz würden das Kindeswohl, den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken und damit eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Deutschland schaffen.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:
„Kinder haben eigene Rechte – und diese Rechte gehören endlich ins Grundgesetz. Der Tag des Grundgesetzes erinnert uns daran, dass Grundrechte wirksam geschützt werden müssen. Für Kinder und Jugendliche gilt das in besonderer Weise, denn sie können ihre Interessen politisch nicht im gleichen Maße durchsetzen wie Erwachsene. Wer Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert, stärkt das Kindeswohl, den Schutz von Kindern und die Verantwortung des Staates, gute Bedingungen für ihr Aufwachsen zu schaffen.“
Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes:
„Kinderrechte im Grundgesetz sind kein symbolischer Akt, sondern ein notwendiger Schritt für eine generationengerechte Politik. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch in politische Entscheidungen einfließen – unabhängig davon, wie groß ihr Anteil an der Bevölkerung ist oder ob sie bereits wählen dürfen. Besonders wichtig ist das Recht auf Beteiligung: Kinder und Jugendliche müssen gehört werden, wenn Entscheidungen ihr Leben und ihre Zukunft betreffen. Das stärkt nicht nur ihre Rechte, sondern auch unsere Demokratie.“
Die Verbände fordern, Kinder und Jugendliche konsequent ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken: durch starke Beteiligungsrechte, generationengerechte Gesetzgebung und die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinderrechte stärken dabei auch Familien und Eltern, denn sie richten staatliches Handeln stärker am Wohl und an den Bedürfnissen von Kindern aus.
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, bei ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen und der Überwindung von Kinderarmut. Ziel ist insgesamt die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder in Deutschland.
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