Kinderrechte sind in den Lehrplänen von Nordrhein-Westfalen Pflicht – Deutsches Kinderhilfswerk fordert andere Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen

 


In Nordrhein-Westfalen sind Kinderrechte in der Schule nun dank einer engagierten Petentin schon Pflicht. Andere Bundesländer sollten folgen. Laut Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, das Übereinkommen durch geeignete und wirksame Maßnahmen bekannt zu machen. Fast 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen nun beschlossen, die Kinderrechte verpflichtend in den Lehrplänen zu verankern. Dank einer engagierten Bürgerin, die eine Petition eingereicht hat, kommt das Bundesland seiner Pflicht nach, die Kinderrechte bekannt zu machen.

Auch in den anderen 15 Bundesländer liegen nun Petitionen vor, die Kinderrechte als obligatorischen Lehrplaninhalt fordern. Aus diesem Anlass fordert Dr. Heide-Rose-Brückner, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen: "Alle Bundesländer müssen ihre Lehrpläne anpassen und die Kinderrechte bekannt machen. Mit unserem Kinderrechtekoffer bieten wir seit Jahren passende Materialien zum Thema Kinderrechte. Für den Unterricht und für Projekte außerhalb der Schule finden Pädagogen hier Anregungen und Materialien, damit sich die Kinder ihre Rechte spielend aneignen können. Unterstützen Sie diese Petition, insbesondere in Hamburg und Bremen ist das übers Internet möglich".

Schule ist nicht nur die zentrale Bildungsinstitution für Kinder, mit dem Ausbau der Ganztagsschulen wird sie immer stärker zum Lebensraum für Kinder. In dieser Funktion ist es sehr zu begrüßen, dass hier endlich das Thema Kinderrechte verpflichtend behandelt wird. Als Übungsfeld der Demokratie sind Schulen neben der Familie die zentralen Orte, an denen Kinder ihre wichtigsten Erfahrungen machen.

Das Einüben von Werten und sozialen Fähigkeiten findet im großen Umfang in der Schule statt. Grundlegende gesellschaftliche Haltungen und Überzeugungen werden hier vermittelt. Allerdings darf das Thema Kinderrechte nicht mit der reinen Wissensvermittlung erledigt sein. Die Kinderrechte, so beispielsweise das Recht auf Beteiligung, müssen in der Schule für die Kinder praktisch erlebbar sein. Auch hier müssen die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt des Handelns gerückt werden. Die Umsetzung dieses Anspruchs steht noch aus.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, Email: kruse@dkhw.de)
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Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch online unter www.dkhw.de oder in die Spendendose in Ihrer Nähe

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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