Mit dieser Auszeichnung würdigt die Kinderrechtsorganisation jeden Monat ein Projekt, das eine Förderung des Deutschen Kinderhilfswerkes erhalten hat und in besonderer Weise für Kinder und Jugendliche wirkt. Die ausgezeichneten Projekte sollen beispielsweise mit einem besonders kreativen Konzept oder ihrer nachhaltigen Wirkung für Kinder und Jugendliche überzeugen. Außerdem wird ein besonderes Augenmerk auf die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im Projekt gelegt. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 500 Euro dotiert.
Jugendliche mit Behinderung erleben im Alltag viele strukturelle Barrieren – nicht nur physisch, sondern auch im Zugang zu Beteiligungsformaten und politischen Entscheidungsprozessen. Kinderrechte, insbesondere das Recht auf Beteiligung, sind für sie oft abstrakt oder schwer zugänglich. Dabei sind sie besonders in ihren Rechten beschnitten und im Alltag häufig fremdbestimmt. Bei der Hamburger Jugendkonferenz für Jugendliche mit Beeinträchtigung konnten die jungen Menschen ihre Rechte in verschiedenen Workshops kennenlernen und ihre Perspektiven und Meinungen einbringen: zum Beispiel dazu, was sie sich in ihrer Stadt wünschen. Auch Eltern als Begleitpersonen und Unterstützende wurden eingebunden. Am vergangenen Samstag – dem Weltkindertag – haben die Teilnehmenden ihre Ergebnisse bei der Jugendkonferenz vorgestellt.
„Dass die 2. Hamburger Jugendkonferenz gezielt Jugendliche mit Beeinträchtigung adressiert, weist wie ein Brennglas darauf hin, dass junge Menschen mit Behinderung bei politischen Entscheidungsprozessen viel zu oft übersehen werden. Durch die Konferenz erfahren sie qualitative Beteiligungsmöglichkeiten und angemessene Formate mit sensibler Unterstützung durch Fachkräfte und Begleitpersonen. So erleben sie, dass ihre Interessen und Meinungen genauso viel zählen wie alle anderen und, dass ihre Rechte respektiert werden. Das Projekt schafft die Grundlage für Teilhabe dieser jungen Menschen, deren Perspektiven oft fehlen. Wir freuen uns, dass die Jugendkonferenz zukünftig alle zwei Jahre stattfinden soll und in diesem Projekt nachhaltige Impulse gesetzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.008 Projekte mit insgesamt rund 12.965.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.
Das Projekt „2. Hamburger Jugendkonferenz für Jugendliche mit Beeinträchtigung“ wurde über den Förderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ gefördert. Mit diesem Fonds unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk die Beteiligung und demokratische Mitbestimmung junger Menschen.
Weitere Infos zum Projekt „Hamburger Jugendkonferenz für Jugendliche mit Beeinträchtigung“ unter www.dkhw.de/projektdesmonats .
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.






