Kinderrechte ins Grundgesetz – JETZT!

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kinderrechten im Grundgesetz, mit dem die verfassungsrechtliche Normierung der Kinderrechte ein großes Stück näher rückt. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Insofern sollte die im Abschlussbericht aufgeführte weitestgehende Formulierung als Grundlage für den weiteren Gesetzgebungsprozess dienen.

Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Wichtig ist zudem, dass die explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts nicht dem zu erwartenden parlamentarischen Ringen zum Opfer fallen. Nur mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.

Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland, sodass Rechtsanwendende die für alle geltenden Grundrechte nur über eine komplizierte Herleitung des Völkerrechts mit einem besonderen kinderrechtlichen Gehalt auslegen können. Mehr Rechtssicherheit kann nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden. Denn Grundrechte binden Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte als unmittelbar geltendes Recht, sodass sie bereits frühzeitig in ihren Entscheidungen eine kinderrechtliche Perspektive einnehmen werden.

Weitere Informationen und Rückfragen:

Deutsches Kinderhilfswerk, Uwe Kamp, 030-308693-11, www.dkhw.de 

Deutscher Kinderschutzbund, Juliane Wlodarczak, 030-214809-20, www.dksb.de 

UNICEF Deutschland, Rudi Tarneden, 0221-93650-235, www.unicef.de 

Deutsche Liga für das Kind, Prof. Jörg Maywald, 0178-5339065, www.liga-kind.de 

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