Deutsches Kinderhilfswerk begrüßt Erweiterung der Kinderrechte in Schleswig-Holsteinischer Landesverfassung

Zur heutigen 1. Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung gibt es Lob, aber auch Verbesserungsbedarf.

Ein Junge schaut durch eine Lupe.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante Erweiterung der Kinderrechte in der Landesverfassung von Schleswig-Holstein ausdrücklich, sieht aber im Detail noch Änderungsbedarf. "Es ist sehr erfreulich, dass die Position der Kinder im Schleswig-Holsteinischen Rechtssystem gestärkt und ein klares Zeichen für mehr Kinderfreundlichkeit gesetzt werden soll. Mit der expliziten Verankerung des Kindeswohls als wesentliche Leitlinie und des Beteiligungsrechts für Kinder wird Schleswig-Holstein eines der Bundesländer, die in der Verfassung den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention am besten gerecht werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin des Landes Schleswig-Holstein, zur heutigen 1. Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.

"Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Bundesländer und Kommunen. Kinder sind nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen und haben daher von der Staatengemeinschaft spezielle Rechte zuerkannt bekommen. Deshalb sind die Verankerung und Umsetzung des Vorrangs kindlicher Interessen und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention unerlässlich. Dabei geht es darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen in vielen Fällen unterscheiden", so Lütkes weiter.

"Die verfassungsrechtliche Verpflichtung aller Staatsgewalten zu einer kinderrechtlichen Perspektive ist ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit und stärkt die Interessen der Kinder in der Rechtsprechung und bei der Gestaltung von Gesetzen in vielen Rechtsgebieten. Bei aller Freude sehen wir aber auch noch Änderungsbedarf am Gesetzentwurf. So sollte bei der Berücksichtigung des Kindeswohls klargestellt werden, dass dieses besonders zu berücksichtigen ist und sich auf alle Maßnahmen bezieht, die Kinder und Jugendliche betreffen, und nicht nur auf die Schaffung und Erhaltung kindgerechter Lebensverhältnisse. Und bei der Formulierung zur Beteiligung sollte ihre Meinung auf jeden Fall entsprechend dem Alter und der Reife der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden, also bei Entscheidungen ein angemessenes Gewicht bekommen, so wie es in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert ist. Dies verdeutlicht, dass ein bloßes Zuhören nicht genügt, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden", sagt Anne Lütkes.

Auch nach einer Erweiterung der Landesverfassung bleibt die Landesregierung in der Pflicht, alles Notwendige für die Umsetzung der Kinderrechte zu veranlassen. Ein wichtiger Schritt ist hierbei, dass beispielsweise Richterinnen und Richter, Verwaltungsfachkräfte oder Jugendamtsmitarbeitende zu den Kinderrechten und ihrer praktischen Umsetzung geschult werden. Außerdem müssen im schulischen und außerschulischen Bereich die Kinderrechte verstärkt thematisiert werden, sodass die Kinder in Schleswig-Holstein ihre Rechte kennen und sich an relevanten Entscheidungsprozessen beteiligen können. Zudem müssen alle Kinder in Schleswig-Holstein Anlaufstellen haben, an die sie sich bei Verletzungen ihrer Rechte wenden können, um qualifizierte Informationen, Beratung und Rechtsbeistand zu erhalten. 

Zur Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte besteht seit 1989 die Gemeinschaftsaktion "Schleswig-Holstein - Land für Kinder". Zentrales Element ist der vom Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Kinderhilfswerk eingerichtete "Förderfonds zur Stärkung der Rechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein". Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen entsprechend der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention mit besonderem Schwerpunkt auf dem Beteiligungsaspekt. Es werden Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schulen oder auf kommunaler Ebene ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel die erforderliche Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen für ihre Arbeit in Kinder- und Jugendbeiräten. Zudem werden auch die Fortbildung von Fachkräften - durch das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit zertifiziert - und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse von der Gemeinschaftsaktion gefördert. Ferner erhalten Projekte Unterstützung, die der Vernetzung, Sicherung oder Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes beteiligt werden. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen, die die altersgemäße politische Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen, fördern.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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