Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:
„Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU verheißt nichts Gutes für Kinder und Familien, die in Armut leben. Von einer Kindergrundsicherung will die zukünftige Regierung nichts mehr wissen. Die wenigen geplanten Änderungen sind zwar gut, aber reichen nicht aus, um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen. Es muss für Familien einfacher sein, Unterstützung zu erhalten und es braucht Leistungsverbesserungen. Die bisherigen Leistungen sind zu kompliziert und nicht gut aufeinander abgestimmt. Außerdem sind Leistungen, wie die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Kinderzuschlag, nicht ausreichend für gesunde Ernährung, gute Bildung und echte Teilhabe. Es braucht endlich einen Systemwechsel!“
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:
„Der Koalitionsvertrag ist trotz punktueller guter Ansätze insgesamt zu unambitioniert, um die Situation der Kinder und Jugendlichen in Deutschland umfassend und nachhaltig zu verbessern. Das gilt vor allem im Bereich der Kinderarmut. Hier muss die nächste Bundesregierung gezieltere Maßnahmen als bisher geplant auf den Weg bringen. Dies kann nur durch das Zusammenspiel einer eigenständigen finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld gelingen. Deshalb sind die geplante Weiterentwicklung und Vereinfachung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen für Alleinerziehende Schritte in die richtige Richtung, zur Reduzierung der Kinderarmut aber bei Weitem nicht ausreichend. Es braucht demgegenüber die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte und die entsprechende Erhöhung der Grundsicherungsleistungen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen in diesem Kontext ebenfalls erhöht werden, die vorgesehenen 5 Euro sind keinesfalls ausreichend.“
Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:
„Im Koalitionsvertrag ist von der Einführung einer sogenannten Teilhabe-App für Kinder die Rede. Die Vorstellung ist, dass Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets – also etwa das Fußballtraining – künftig mit dieser Karte bezahlt werden sollen. Das bedeutet aber auch, dass künftig jeder noch so kleine vom Ehrenamt getragene Sportverein oder Kinderchor das technisch umsetzen muss. Es ist illusorisch, zu glauben, dass dies mittelfristig der Fall sein wird. Wir werben stattdessen für Modelle wie im Land Berlin, in dem das Bildungs- und Teilhabepaket inzwischen pauschaliert direkt an die Berechtigten ausgezahlt wird. Das ist bürokratiearm und diskriminierungsfrei.“
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.
Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.