Jugendlicher aus Rostock neues Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutsches Kinderhilfswerkes

Niklas Genz aus Rostock ist in den Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes berufen worden. Die 13-jährige möchte sich durch seine Mitarbeit für die Rechte der Kinder in Deutschland engagieren. Am letzten Wochenende war er erstmals bei einer Beiratssitzung dabei. Thema dieser Sitzung war vor allem der Kinderrechteindex des Deutschen Kinderhilfswerkes, der die Umsetzung der Kinderechte in den Bundesländern untersucht und im Dezember in Berlin vorgestellt wird. Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes sind derzeit 13 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland.

„Ich finde es sehr wichtig, dass die Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankert werden. Besonders dafür werde ich mich mit dem Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes einsetzen“, sagt der 13-jährige Niklas Genz aus Rostock.

Der Beirat trifft sich mehrmals im Jahr und berät das Deutsche Kinderhilfswerk bei Maßnahmen und Projekten. Er prüft insbesondere, wie diese auf Kinder und Jugendliche wirken. Zudem unterbreitet er Vorschläge, wie die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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