Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Bremen rufen für 2018 zu Bewerbungen um Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“ auf. Dafür stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Bremen aktuell 85.000 Euro bereit. Ziel der Gemeinschaftsaktion zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Deutschen Kinderhilfswerk ist, kostenfreie öffentlich zugängliche Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche zu schaffen oder bestehende Flächen zu verbessern. Außerdem können Spielaktionen für Kinder gefördert werden. Besonders wichtig ist es, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Ausführung der Projekte beteiligt werden. Die Projektförderung beträgt bis zu 5.000 Euro.
„In unserer modernen Welt nutzen wir immer mehr elektronische Medien und bewegen uns zunehmend in virtuellen Welten. Daneben muss auch die reale Erlebnis- und Erfahrungswelt für junge Menschen ausgebaut werden. Sie brauchen attraktive Bewegungsräume für ihre motorische und taktile Entwicklung. Gerade körperliche Erfahrungen, die in urbanen Lebenswelten zunehmend seltener möglich sind, fördern die Entwicklung in besonderem Maße“, betont Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen.
„Die neue KiGGS-Studie zeigt, dass sich unsere Kinder und Jugendlichen viel zu wenig bewegen. Dem müssen wir entgegensteuern. In die Konzepte zur Bewegungsförderung sollten Kindergärten und Schulen, aber auch das häusliche Umfeld der Kinder und Jugendlichen einbezogen werden. Dazu gehören aber auch eine gesundheitsorientierte Stadtplanung und die kinder- und jugendgerechte Gestaltung von Grünflächen und Freizeitanlagen. Hier gibt es noch eine Menge zu tun. Die Projektmittel, die wir gemeinsam mit der Stadtgemeinde Bremen zur Verfügung stellen, sollen solche Projekte fördern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion sind in den letzten 20 Jahren vielfältige Projekte in ganz Bremen entstanden: auf Schulhöfen, in Kleingartengebieten, im Straßenraum, im Abstandsgrün, auf Sportplätzen. Diese Projekte sollen möglichst im unmittelbaren Wohnumfeld liegen. Gefördert werden auch temporäre Spielaktionen und mobile Spielgeräte, wenn diese vor Ort aufbewahrt und den Spielenden regelmäßig öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte auf Spielplätzen, für die es gesetzliche Regelungen gibt (hausnahe Spielplätze nach dem ersten Ortsgesetz, öffentliche Spielplätze). Eine Förderung kann drei Jahre in Folge beantragt werden. Alle Antragsteller verpflichten sich, den Spielraum nach dem zuletzt gestellten Antrag fünf Jahre offen zu halten.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter <link http: www.dkhw.de bremen>www.dkhw.de/bremen
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.