Mit dem Förderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk die Beteiligung und demokratische Mitbestimmung junger Menschen. Auch in diesem Jahr sind Bewerbungen möglich. Gefördert werden Projekte mit bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 Euro.
Besonders gute Chancen haben dabei Projekte, bei denen junge Menschen selbst an Planungen und Vorhaben beteiligt werden, sowie Projekte, die sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Insgesamt stehen im Förderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung.
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Kinder und Jugendliche haben das Recht, mit ihren Meinungen und Wünschen gehört zu werden. Daher freue ich mich sehr, dass Hamburg zusammen mit dem Kinderhilfswerk auch in diesem Jahr Projekte fördert, in denen junge Menschen lernen, sich aktiv einzubringen, einen Standpunkt zu vertreten und sich für ihre eigenen sowie die Belange anderer Menschen einzusetzen. Das ist gelebte Demokratie!“
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Kinder haben ein Recht darauf, sich an den sie betreffenden Fragen zu beteiligen. So normiert es die UN-Kinderrechtskonvention. Und sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Zudem gehört die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu unserer Demokratie, sie schafft Stärke und erzeugt Selbstbewusstsein. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für ein gutes Aufwachsen und für die Frage, wie wir Bildung oder die Kinder- und Jugendarbeit gestalten. Deshalb freut es uns sehr, dass wir den gemeinsamen Förderfonds mit der Sozialbehörde Hamburg fortsetzen können.“
Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Diesen Leitlinien entsprechend fördert der Länderfonds insbesondere auch Maßnahmen, die das Bewusstsein für die UN-Kinderrechtskonvention und die darin festgeschriebenen Rechte vermitteln und ihre Umsetzung unterstützen.
Projektanträge können an das Deutsche Kinderhilfswerk gerichtet werden; die Projekte sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien gibt es im Internet: www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen .
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.