Jetzt bewerben: Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Saarlandes zur Kinder- und Jugendbeteiligung stellt 20.000 Euro bereit

Der „Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ setzt seine erfolgreiche Arbeit fort und ruft zu Bewerbungen auf. Der Fonds des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Saarlandes unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die altersgemäße gesellschaftliche Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Entwicklung jugendgerechter Kommunikations- und Organisationsformen. Dafür stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Fördermittel in Höhe von 20.000 Euro bereit.

Familienministerin Monika Bachmann sagt: „Gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk haben wir Anfang 2017 den Länderfonds Saarland gestartet. Die Zahl und Qualität der Anträge in den ersten drei Förderjahren haben gezeigt, dass Kommunen sowie Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen aktiv fördern und die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte voranbringen wollen. Ich wünsche mir im Interesse der Kinder und Jugendlichen, dass der Fonds 2020 weiter rege in Anspruch genommen wird.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont: „Kinder haben ein Recht darauf, sich an den sie betreffenden Fragen zu beteiligen. Schließlich sind sie Expertinnen und Experten in eigener Sache. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gehört zu unserer Demokratie, sie schafft Stärke und erzeugt Selbstbewusstsein. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für ein gutes Aufwachsen. Deshalb freut es uns sehr, dass wir den gemeinsamen Förderfonds mit dem Saarland fortsetzen können.“

Es werden vorrangig Projekte gefördert, bei denen Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben beteiligt werden, sowie solche, die sich unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die Verankerung von Kinderrechten einsetzen. Der Fonds soll sowohl innovative Projekte mit beispielgebender Wirkung als auch Grundlagenprojekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bei der Entwicklung beteiligungsorientierter Arbeitsformen unterstützen.

Der „Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ unterstützt außerdem Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von sozialer Benachteiligung betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rande stehen. Sie sollen Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen. Dabei sind insbesondere Maßnahmen erwünscht, die zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beitragen.

Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien unter www.dkhw.de/foerderfonds/saarland  .

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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