Initiative für verbindliche Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg übergibt im Landtag mehr als 2.000 Unterschriften

 

Die Kampagne „Kinder- und Jugendbeteiligung verpflichtend“ hat heute im Stuttgarter Landtag die gleichlautende Petition an die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und SPD übergeben. Die Kampagne fordert die Änderung des §41a der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Damit sollen Kommunen künftig verpflichtet werden, Kinder und Jugendliche in sie betreffende Angelegenheiten einzubinden. Gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Landesjugendring Baden-Württemberg, den Jugendorganisationen der Parteien und vielen anderen Initiativen und Gruppen aus Baden-Württemberg wurden über 2.000 Unterschriften dafür gesammelt.

Einzelne Gemeinden nutzen den bisherigen §41a bereits, um Kinder und Jugendliche an der ein oder anderen Stelle einzubinden: „In Baden-Württemberg gibt es viele gute Beispiele für Beteiligung von Jugendgemeinderäten über Kinderbeiräte, Stadtteilspaziergänge, Planungswerkstätten oder Jugendforen“, weiß Udo Wenzl vom Landesjugendring.

Aus der Freiwilligkeit soll nun eine verbindliche Gemeindeaufgabe werden: „Jugendliche haben ein Recht bei den sie betreffenden Fragen beteiligt zu werden“, betont Urs Unkauf, Jugendgemeinderat aus Nürtingen. „Beteiligung darf nicht vom ‚Good-Will‘ der Gemeinde abhängen, sondern muss verpflichtend festgeschrieben sein“, so Unkauf weiter.

Kerstin Sommer, Vorsitzende des Landesjugendrings, fügt hinzu: „Jungen Menschen muss die Gewissheit gegeben werden, dass die Politik ihre Ansichten und Wünsche ernst nimmt. Und die Beteiligung an Entscheidungsfragen fördert auch die Stärken des Einzelnen, schließlich verfügt jeder über nützliches Wissen und Können das er einbringen kann.“

So wird dies seit Jahren im Norden der Republik gesehen: „In Schleswig-Holstein und Hamburg ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen längst Pflicht. Baden-Württemberg sollte endlich mit diesen Bundesländern gleichziehen“, fordert Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Initiative fordert neben einer verbindlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch mehr Ressourcen für die landesweiten Beteiligungsinstitutionen. Kinder- und Jugendbeteiligung stößt oft an die Grenzen der personellen Ressourcen und ist vom Engagement Einzelner in der Verwaltung abhängig. Die angestrebte Änderung des §41a GemO sorgt hingegen für Kontinuität und Planungssicherheit.

An der Kampagne beteiligen sich: die jungen Bürger Nürtingen, Junges Freiburg im Gemeinderat, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Schülerrat Freiburg, der Asta der PH Freiburg und der Treffpunkt Freiburg, die Jugendorganisationen aller im Landtag vertretenen Parteien, der Landesjugendring und die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung, die Servicestelle Jugendbeteiligung und viele weitere Institutionen.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem: Prof. Dr. Albert Scherr, Soziologe an der PH Freiburg, Frederick Brütting (SPD) Bürgermeister der Stadt Heubach, Sebastian Schrempp (CDU) Oberbürgermeister der Stadt Rheinstetten, Wolfgang Gründinger, Autor und viele andere Prominente.

 

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Mobil: 0160-6373155
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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