Fast jede fünfte Person in Deutschland zwischen 50 und 70 Jahren kann sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Bei Menschen, die in den letzten 12 Monaten gespendet haben, ist sogar fast jeder Dritte bereit, sein Erbe oder einen Teil des Erbes einem gemeinnützigen Zweck zu hinterlassen. Das zeigen repräsentativen Daten aus dem Spendenmonitor zum gemeinnützigen Vererben in Deutschland.
Kinder- und Jugendhilfe ein beliebter Zweck
Besonders beliebt für die begünstigten Zwecke sind laut Spendenmonitor die Bereiche Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Auf den nächsten Plätzen folgen die Kinder- und Jugendhilfe. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk erfährt immer stärker Unterstützung durch Vermächtnisse und Erbschaften.
Dazu sagt Geschäftsführer Holger Hofmann: "Wir erleben eine immer größere Bereitschaft der Menschen, sich für eine Testamentsspende zu entscheiden. Dies kann schlussendlich ein letzter Beitrag sein, der die Welt ein Stück weit verbessert und gleichzeitig nachfolgende Generationen inspiriert, ebenfalls etwas Gutes zu tun. Wir sind der Überzeugung, dass eine Investition in die Gegenwart und in die Zukunft unserer Kinder der beste Weg ist, sich auch über das eigene Leben hinaus nachhaltig und sinnvoll zu engagieren."
“Was bleibt, wenn ich nicht mehr da bin?”
"Viele Menschen suchen verstärkt nach alternativen Wegen, ihre Werte an die nächste Generation weiterzugeben", unterstrich Susanne Anger, Sprecherin der Initiative “Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum” zu der sich 26 gemeinnützige Organisationen zusammengeschlossen haben, unter anderem auch das Deutsche Kinderhilfswerk. Die Frage “Was bleibt, wenn ich nicht mehr da bin?” beschäftige und bewege immer mehr Menschen in unserem Land."
Die allermeisten der Befragten, knapp 90 Prozent, wissen, dass man sein Erbe oder einen Teil seines Erbes einer gemeinnützigen Organisation zugutekommen lassen kann. Wer sich nicht vorstellen kann, gemeinnützig zu Vererben, hat dafür natürlich seine Gründe: Rund 70 Prozent der Befragten möchte mit dem Erbe vor allem ihre Angehörigen versorgen. Rund 20 Prozent der Befragten sind aber auch schlicht der Meinung, dass ihr Erbe zu klein sei und man damit nichts bewegen könne. “Gerade auch kleinere Beträge können viel bewirken und Bleibendes schaffen”, erläuterte die Vorstandsvorsitzende der Stiftung Bildung, Katja Hintze.
Alle Daten zur Einstellungen zum gemeinnützigen Vererben in Deutschland können Sie hier einsehen .
Das Deutsche Kinderhilfswerk im Testament bedenken
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk kann im Testament bedacht werden. Als gemeinnützige Organisation ist das Deutsche Kinderhilfswerk von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass jede Zuwendung unserer Arbeit für Kinder in Deutschland zugute kommt. Wir tragen das Erbschaftssiegel der Initiative „Mein Erbe tut Gutes“ und verpflichten uns zu ethischen Richtlinien für das gemeinnützige Erbe.
Mehr Infos und häufig gestellte Fragen zum Testament finden Sie unter Stiften und Vererben: Deutsches Kinderhilfswerk