Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Bremen stellt 85.000 Euro bereit

Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Bremen rufen für 2019 zu Bewerbungen um Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“ auf. Dafür stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Bremen aktuell 85.000 Euro bereit. In diesem Jahr steht der Förderfonds unter dem Motto „30 Jahre Kinderrechte – 30 Jahre Recht auf Spiel“. Ziel der Gemeinschaftsaktion zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Deutschen Kinderhilfswerk ist es, kostenfreie öffentlich zugängliche Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche zu schaffen oder bestehende Flächen zu verbessern. Außerdem können Spielaktionen für Kinder gefördert werden. Besonders wichtig ist dabei die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung und Ausführung der Projekte. Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro.

„Kinder brauchen Bewegungsflächen, und das auch in ihrem direkten Wohn- und Lebensumfeld“, betont Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen. „Die Gemeinschaftsaktion ‚SpielRäume schaffen‘ ist dazu ein wichtiger Beitrag. Und die Hürden sind gar nicht hoch, selbst Straßen- und Hausgemeinschaften, Familien, Elterngruppen und sogar Einzelpersonen können die Unterstützung beantragen.“

„Die Klagen darüber, dass sich unsere Kinder im Alltag nicht mehr ausreichend bewegen, nehmen immer mehr zu. Aber das ist kein Wunder, sind sie doch vielfach die Opfer von Wohnraumverdichtung, auf das Auto zugeschnittenen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen. In wirkungsvolle Konzepte zur Bewegungsförderung müssen Kindergärten und Schulen, aber auch das häusliche Umfeld der Kinder und Jugendlichen einbezogen werden. Ganz wichtig ist auch, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Ausführung der Projekte einbezogen und beteiligt werden. Hier gibt es noch eine Menge zu tun. Die Projektmittel, die wir gemeinsam mit der Stadtgemeinde Bremen zur Verfügung stellen, sollen solche Projekte fördern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion sind in den letzten 20 Jahren vielfältige Projekte in ganz Bremen entstanden: auf Schulhöfen, in Kleingartengebieten, im Straßenraum, im Abstandsgrün, auf Sportplätzen. Diese Projekte sollen möglichst im unmittelbaren Wohnumfeld liegen. Gefördert werden auch temporäre Spielaktionen und mobile Spielgeräte, wenn diese vor Ort aufbewahrt und den Spielenden regelmäßig öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte auf Spielplätzen, für die es gesetzliche Regelungen gibt, beispielsweise hausnahe Spielplätze nach dem ersten Ortsgesetz und öffentliche  Spielplätze. Eine Förderung kann drei Jahre in Folge beantragt werden. Alle Antragsteller verpflichten sich, den Spielraum nach dem zuletzt gestellten Antrag fünf Jahre offen zu halten.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/bremen .

Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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