Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Landes Bremen stellt 85.000 Euro bereit

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stadtgemeinde Bremen rufen für 2020 zu Bewerbungen um Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „SpielRäume schaffen“ auf. Dafür stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stadt aktuell 85.000 Euro bereit. In diesem Jahr sollen über den Förderfonds insbesondere Projekte von privaten Anwohnerinitiativen gefördert werden. Diese werden über den Fonds noch stärker als bisher bei den Herausforderungen wie Sicherheitskontrollen und Reparaturen unterstützt.

Ziel der Gemeinschaftsaktion zwischen der Stadtgemeinde Bremen und dem Deutschen Kinderhilfswerk ist es, kostenfreie öffentlich zugängliche Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche zu schaffen oder bestehende Flächen zu verbessern. Außerdem können Spielaktionen für Kinder gefördert werden. Besonders wichtig ist dabei die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung und Ausführung der Projekte. Die Förderung beträgt bis zu 5.000 Euro.

„Kinder brauchen auch in ihrem direkten Wohn- und Lebensumfeld ausreichend Bewegungsflächen“, betont Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen. „Unsere Gemeinschaftsaktion ‚SpielRäume schaffen‘ mit dem Deutschen Kinderhilfswerk leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Und das relativ unkompliziert ohne große Hürden, sodass selbst Straßen- und Hausgemeinschaften, Familien, Elterngruppen und sogar Einzelpersonen die Unterstützung beantragen können.“

„Es ist kein Wunder, dass die Klagen darüber, dass sich unsere Kinder im Alltag nicht mehr ausreichend bewegen, immer mehr zunehmen. Sind sie doch vielfach die Opfer von Wohnraumverdichtung, auf das Auto zugeschnittene Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen. Ganz wichtig ist, dass neben Kindergärten und Schulen sowie dem häuslichen Umfeld die Kinder und Jugendlichen selbst bei der Planung und Ausführung von Projekten zur Bewegungsförderung einbezogen und beteiligt werden. Hier gibt es noch eine Menge zu tun. Die Projektmittel, die wir gemeinsam mit der Stadtgemeinde Bremen zur Verfügung stellen, sollen solche Projekte fördern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion sind in den letzten 22 Jahren vielfältige Projekte in ganz Bremen entstanden: auf Schulhöfen, in Kleingartengebieten, im Straßenraum, im Abstandsgrün, auf Sportplätzen. Diese Projekte sollen möglichst im unmittelbaren Wohnumfeld liegen. Gefördert werden auch temporäre Spielaktionen und mobile Spielgeräte, wenn diese vor Ort aufbewahrt und den Spielenden regelmäßig öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte auf Spielplätzen, für die es gesetzliche Regelungen gibt, beispielsweise hausnahe Spielplätze nach dem ersten Ortsgesetz und öffentliche Spielplätze. Eine Förderung kann drei Jahre in Folge beantragt werden. Alle Antragstellenden verpflichten sich, den Spielraum nach dem zuletzt gestellten Antrag fünf Jahre offen zu halten. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/bremen 

Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Mail:  presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de  und www.facebook.com/dkhw.de 
Twitter: @DKHW_de Das

Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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