Förderfonds unterstützt Kinder- und Jugendbeteiligung – Deutsches Kinderhilfswerk und Familienbehörde Hamburg rufen zu Bewerbungen auf

Der Förderfonds „Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Familienbehörde Hamburg setzt seine erfolgreiche Arbeit in 2020 fort und ruft zu Bewerbungen auf. Mit diesem Fonds unterstützt Hamburg gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk die Beteiligung und demokratische Mitbestimmung junger Menschen. Maßnahmen und Projekte, die dazu beitragen, werden aus einem gemeinsamen Fonds mit bis zu 5.000 Euro je Projekt gefördert.

Besonders gute Chancen haben Projekte, bei denen junge Menschen selbst an Planungen und Vorhaben beteiligt werden, sowie Projekte, die sich für die die Rechten von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Auch der Ausgleich sozialer Benachteiligungen sowie die Integration junger Menschen durch verbesserte Teilhabe und ihre gesellschaftliche Mitbestimmung bilden Förderschwerpunkte. Insgesamt stehen im Förderfonds „Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Freien und Hansestadt Hamburg in diesem Jahr Mittel in Höhe von 40.000 Euro zur Verfügung.

Dr. Melanie Leonhard, Familien- und Jugendsenatorin: „In den vergangenen Jahren konnten wir bereits etliche tolle Projekte fördern. Besonders beeindruckt haben mich zwei Initiativen, die anlässlich des 30-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention durchgeführt wurden. Auch in diesem Jahr freue ich mich auf kreative Ideen und wünsche allen bei der Umsetzung ihrer Beteiligungs- und Kinderrechtsprojekte viel Gelingen und auch viel Freude!“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Es freut uns natürlich sehr, dass der gemeinsame Förderfonds fortgeführt wird. Kinder haben ein Recht darauf, sich an den sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Schließlich sind sie Expertinnen und Experten in eigener Sache. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gehört zu unserer Demokratie, sie schafft Stärke und erzeugt Selbstbewusstsein. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für ein gutes Aufwachsen.“

Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Diesen Leitlinien entsprechend fördert der Länderfonds insbesondere auch Maßnahmen, die das Bewusstsein für die UN-Kinderrechtskonvention und die darin festgeschriebenen Rechte vermitteln und ihre Umsetzung unterstützen.

In besonders begründeten Fällen ist eine Förderung mit bis zu 10.000 Euro möglich. Projektanträge können an das Deutsche Kinderhilfswerk gerichtet werden, die Projekte sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien unter www.dkhw.de/foerderfonds/hamburg .

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
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Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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