In diesem Jahr stehen Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro für Projektförderungen zur Verfügung. Ziel des Fonds ist es, die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern und ihnen die Möglichkeit zu geben, an gesellschaftlichen Entscheidungen, die sie betreffen, aktiv teilzuhaben.
Die beantragten Projekte müssen bis Mitte Februar 2026 abgeschlossen sein. Die reguläre Projektförderung beträgt bis zu 5.000 Euro; in besonders begründeten Einzelfällen sind auch Förderungen von bis zu 10.000 Euro möglich.
Der Länderfonds Niedersachsen unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße gesellschaftliche Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische und gesellschaftliche Teilhabe vorbereiten, inklusive der Ausübung des Wahlrechts. Die Beteiligung an demokratischen Entscheidungsprozessen sowie die Mitwirkung in Projekten und die Entwicklung jugendgerechter Kommunikations- und Organisationsformen sind von großer Bedeutung, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Vereinen, Politik und Verwaltung zu stärken.
Die Projekte sollen die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern und dies als konzeptionelle Grundlage ihrer Vorhaben nutzen. Es ist wichtig, dass die Meinungen der Kinder und Jugendlichen in allen sie betreffenden Angelegenheiten stärker berücksichtigt werden. Sie sollen nach Möglichkeit an der Planung beteiligt und in die Durchführung sowie Auswertung der Projekte einbezogen werden.
Niedersachsens Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Dr. Andreas Philippi, betont: „Kinder und Jugendliche zu fördern und zu stärken ist ein zentrales Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung. Kinder müssen ihre Rechte kennen, um sie einfordern zu können. Gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk fördern wir Projekte zur Stärkung der Kinderrechte und zur erlebten Beteiligung.“
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: „Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Auch deshalb haben sie ein Recht darauf, sich an den sie betreffenden Fragen zu beteiligen. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gehört zu unserer Demokratie, sie schafft Stärke und erzeugt Selbstbewusstsein. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für ein gutes Aufwachsen und für die Frage, wie wir Bildung oder Jugendarbeit gestalten. Deshalb freut es uns sehr, dass wir den gemeinsamen Förderfonds mit dem Land Niedersachsen fortsetzen können.“
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.
In Übereinstimmung mit diesen Leitlinien fördert der Fonds „Kinder stärken“ Projekte, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken und das Bewusstsein für Kinderrechte vermitteln sowie deren Umsetzung unterstützen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien auf der Homepage des Förderfonds „Kinder stärken“ unter www.dkhw.de/foerderfonds/niedersachsen .
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.