Der Länderfonds Saarland „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ setzt seine erfolgreiche Arbeit fort und ruft zu Bewerbungen auf. Der Fonds des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Saarlandes unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Bekanntmachung der Kinderrechte sowie die altersgemäße gesellschaftliche Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige gesellschaftliche und politische Teilhabe vorbereiten. Hierbei sind die Beteiligung an Entscheidungsprozessen von ebenso großer Bedeutung wie die Entwicklung jugendgerechter Kommunikations- und Organisationsformen. Dafür stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Fördermittel in Höhe von 20.000 Euro bereit.
Sozialminister Dr. Magnus Jung freut sich über den Fortgang der Initiative: „Junge Menschen sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten, Bedürfnissen und Perspektiven. Sie sollen ihr Leben aktiv mitgestalten und in Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen werden. Mit dem Länderfonds unterstützen wir die Durchführung von Projekten, die die Umsetzung der Kinderrechte vor Ort aktiv stärken. Entscheidend für die Förderung ist, dass die bezuschussten Projekte grundlegende Qualitätskriterien von Kinder- und Jugendbeteiligung erfüllen und durchweg gemeinsam mit jungen Menschen gestaltet werden. Der Länderfonds wird damit die erfolgreiche Umsetzung des Saarländischen-Junge-Menschen-Beteiligungsgesetzes gewinnbringend flankieren.“
Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont: „Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Auch deshalb haben sie ein Recht darauf, sich an den sie betreffenden Fragen zu beteiligen. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gehört zu unserer Demokratie, sie schafft Stärke und erzeugt Selbstbewusstsein. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für ein gutes Aufwachsen und für die Frage, wie wir Bildung oder Jugendarbeit gestalten. Deshalb freut es uns sehr, dass wir den gemeinsamen Förderfonds mit dem Saarland fortsetzen können.“
Es werden vorrangig Projekte gefördert, bei denen Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben beteiligt werden, sowie solche, die sich unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die Verankerung von Kinderrechten einsetzen. Der Fonds soll sowohl innovative Projekte mit beispielgebender Wirkung als auch Grundlagenprojekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe bei der Entwicklung beteiligungsorientierter Arbeitsformen unterstützen.
Der Länderfonds Saarland „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ unterstützt insbesondere Projekte, die die Beteiligung und Teilhabe der von sozialer Benachteiligung betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rande stehen. Sie sollen Anerkennung erleben und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe lernen, ihre Chancen aktiv zu nutzen. Dabei sind insbesondere Maßnahmen erwünscht, die zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund beitragen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien gibt es im Internet: www.dkhw.de/foerderfonds/saarland .
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.







