Der Förderfonds „Stärkung der Rechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ nimmt weiterhin Bewerbungen entgegen. Für Projektförderungen stehen für dieses Jahr Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereit. Die Förderung erfolgt in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Aus den einzelnen Beteiligungsmodellen sollen sich möglichst dauerhafte Beteiligungskulturen in der Kommune entwickeln. Auch die Fortbildung von Fachkräften – durch das Deutsche Kinderhilfswerk bundesweit zertifiziert – und eine qualifizierte Begleitung von Einzelvorhaben für Partizipationsprozesse werden von der Gemeinschaftsaktion unterstützt.
Die Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ besteht seit 1989. Zentrales Element ist der vom Land Schleswig-Holstein und dem Deutschen Kinderhilfswerk eingerichtete Fonds zur Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung. Es geht bei der Aktion um die Bekanntmachung und Umsetzung der Kinderrechte und insbesondere um das Kinderrecht auf Beteiligung. Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Die Gemeinschaftsaktion unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in pädagogischen Feldern und Einrichtungen fördern. Unterstützt werden ebenfalls Maßnahmen zur altersgemäßen politischen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Ausübung des Wahlrechts bei Kommunal- und Landtagswahlen. Zu diesem Zweck werden beispielsweise Vorhaben der politischen Bildung wie die U-18-Wahlen, sowie Vorhaben der demokratischen Praxis wie die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Kommunal- und Landespolitik gefördert.
Neben der projektorientierten Mitwirkung haben sich auch die institutionalisierten Formen wie Kinder- und Jugendparlamente oder Kinder- und Jugendbeiräte bewährt. Die Gemeinschaftsaktion fördert daher sowohl die Einrichtung parlamentarischer Formen der Beteiligung als auch die notwendige Qualifizierung von Kindern und Jugendlichen für die Wahrnehmung ihrer Funktion.
Informationen über die Angebote und Aktivitäten des Sozialministeriums zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein mit aktuellen Terminen findet sich unter www.schleswig-holstein.de/kinder-jugendbeteiligung
Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien finden sich unter www.dkhw.de/foerderfonds/schleswig-holstein . Anträge können über das Onlineformular des Förderfonds fortlaufend eingereicht werden.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.