Erster „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland – Deutsches Kinderhilfswerk sieht großen Nachholbedarf bei Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute den ersten „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. In der Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Damit ist der Index ein geeignetes Instrument für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

Im Gesamtergebnis schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

Der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ liegt ein breiter kinderrechtlicher Forschungsansatz zugrunde, der basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat entwickelt wurde. Dabei wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.

  • Bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligung schneiden Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab.
  • Das Recht auf Gesundheit, das im Kinderrechte-Index den Zugang zum Gesundheitssystem, Prävention und Gesundheitsförderung umfasst, setzen Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vergleichsweise am besten um.
  • In Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein ist das Recht auf angemessenen Lebensstandard als eine Voraussetzung für die gute körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes vergleichsweise am besten umgesetzt.
  • Bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung auf der Grundlage der Chancengleichheit sowie der Umsetzung von Bildungsinhalten und –zielen schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab.
  • Das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung als ein entscheidendes Kriterium für die Qualität der Kindheit, für eine optimale Entwicklung und für die Förderung der Widerstandsfähigkeit, setzen Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vergleichsweise am besten um.

„Mit der Entwicklung eines systematischen Kinderrechte-Monitorings in Deutschland leisten wir Pionierarbeit. Der Kinderrechte-Index zeigt deutlich, dass wir bei den Kinderrechten noch immer vor großen ungelösten Herausforderungen stehen. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen, im Hinblick auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Durchsetzung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung. 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich. Dabei zeigt der Kinderrechte-Index ganz deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen Stellen keine alleinige Frage der Kassenlage, sondern des politischen Willens ist“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Mit dem Kinderrechte-Index haben wir eine empirische Grundlage zur Beurteilung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Bundesländern geschaffen. Damit können die Bundesländer erstmals in dieser Hinsicht systematisch miteinander verglichen werden. Durch die transparente Darstellung der Umsetzung von Kinderrechten sollen insbesondere politische Entscheidungsträgerinnen und -träger erreicht werden, die für Maßnahmen, Programme und Strategien zur Umsetzung von Kinderrechten verantwortlich sind. Bei der Erstellung des Kinderrechte-Index wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gibt. Darum versteht sich die Pilotstudie auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen“, sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index.

Der Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes basiert auf einem Methodenmix. So werden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen 64 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Dabei wurden durch das Deutsche Kinderhilfswerk eigene Analysen zu Rahmenbedingungen wie Gesetzen, Institutionen, Netzwerken und Programmen durchgeführt sowie Daten durch repräsentative Umfragen unter Kindern und Eltern in den Bundesländern erhoben. In schriftlichen Befragungen verschiedener Landesministerien aller Bundesländer und in den weitergehenden Recherchen zur Pilotstudie werden zudem Beispiele guter Praxis für die Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. Der Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Kinderperspektiven zum Recht auf Beteiligung, die durch qualitative Befragungen von Kindern in den Kontexten „Inklusion und Exklusion in der Schule“ sowie „Armutserfahrungen“ eingeholt wurden. Schließlich hat der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes auf Grundlage der Ergebnisse des Kinderrechte-Index Forderungen zum Recht auf Beteiligung formuliert.

Eine Zusammenfassung des Kinderrechte-Index, Ländersteckbriefe der 16 Bundesländer und den gesamten Kinderrechte-Index finden Sie unter www.dkhw.de/kinderrechte-index .

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher

Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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