Deutsches Kinderhilfswerk zur heutigen State of the European Union (SOTEU) von Ursula von der Leyen: Risiken der Mediennutzung eindämmen, Teilhabe für Kinder ermöglichen

Gemischtes Fazit zum heutigen State of the European Union (SOTEU) der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen

Schüler*innen an einem Tablet

Das Deutsche Kinderhilfswerk kommt anlässlich der Darstellungen in der heutigen State of the European Union (SOTEU) der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zu einem gemischten Fazit: Die europäischen Bestrebungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in digitalen Räumen und der damit verbundene Regulierungsansatz, der Plattformanbietende in die Pflicht nimmt, wird von der Kinderrechtsorganisation grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wird mit Sorge auf Entwicklungen in Bezug auf die digitale Teilhabe jüngerer Kinder geblickt.

Die bisher bekanntgewordenen Pläne für einen Entwurf des EU KIDS ACT schienen aus kinderrechtlicher Perspektive durchaus begrüßenswert. So ist eine konsequente Durchsetzung und Erweiterung von Digital Services Act, Datenschutzgrundverordnung und Konsumentenschutz im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes eine wichtige Voraussetzung, um diesen europaweit zu standardisieren und die altersspezifischen Entwicklungs- und Nutzungsbedarfe junger Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. Während diese Planungen allerdings altersspezifische Regelungen für einen Zugang zu Sozialen Medien sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen seitens der Plattformbetreibenden vorsehen, fiel die Rede der Kommissionspräsidentin deutlich weniger ausgewogen aus: Wo der bekanntgewordene Entwurf für den EU KIDS ACT eine Zertifizierung kindgerechter Webseiten für unter 12-Jährige vorsieht, verkündete von der Leyen in klaren Worten einen kompletten Ausschluss von Kindern bis 12 Jahren von digitaler Teilhabe über Kommunikationsplattformen. Daher fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Europäische Kommission auf, altersgerechte digitale Angebote auch für jüngere Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, die gleichermaßen Schutz und Teilhabe im digitalen Raum bieten.

"Aus kinderrechtlicher Sicht muss das angekündigte EU-Regelwerk Durchsetzungssicherheit für Plattformen jedweder Größe bieten und darf nicht bei den sogenannten Very Large Online Platforms, also den verbreitetsten Plattformen, Halt machen", betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes “Zudem braucht es eine klare Perspektive in der von der Kommission vorgestellten Strategie, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie Kindern unter zwölf Jahren sichere digitale Orte der Beteiligung ermöglicht werden, wenn die marktbeherrschenden Plattformen durch unzureichende Vorsorgemaßnahmen ausscheiden. Gemäß UN-Kinderrechtskonvention müssen sowohl digitale Teilhabemöglichkeiten als auch höhere Schutzbedarfe für Kinder unter zwölf Jahren abgesichert werden. Dazu braucht es statt bloßer Zugangsbeschränkungen vor allem auch eine gezielte Förderung kindgerechter ,Internet-Ökosysteme', beispielsweise durch Ansätze altersgerechter, öffentlich-rechtlicher Kommunikations-Plattformen.”

"Die EU-Kommission beweist ihren Handlungswillen, um große Social-Media-Plattformen zur Verantwortung im Kinderschutz zu ziehen. Es bleibt abzuwarten, wie kleine Plattformen sich in diese Regulierungsansätze einfügen. Dass den Markt-Riesen die Stirn geboten wird, ist nur folgerichtig. Dabei sollte aber nicht der Rest des ,Internet-Ökosystems' vergessen werden. Denn sonst wandern jungen Nutzerinnen und Nutzer einfach zu jenen Plattformen ab, die keinen Registrationspflichten unterliegen und gegebenenfalls ein niedrigeres Schutzniveau haben. Angesichts der dynamischen Herausforderungen im Kinder- und Jugendmedienschutz, beispielsweise durch KI-Entwicklung und immer neue technische Entwicklungen, braucht es neben regulatorischen Maßnahmen daher unbedingt auch eine sorgfältige Evaluation aller gesetzlichen Maßnahmen, um die Interessen und Rechte von jungen Menschen im digitalen Raum auch nachhaltig abzusichern. Denn eines ist klar: Eine rein analog gedachte Kindheit ist kein adäquates Modell mehr in der heutigen Gesellschaft", sagt Kai Hanke.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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